Sonderrechte erinnern an einen Gottesstaat
KirchenSonderrechte erinnern an einen GottesstaatZum Artikel "Richter stärken Kirchenrechte" (SZ vom 9
Kirchen
Sonderrechte erinnern an einen Gottesstaat
Zum Artikel "Richter stärken Kirchenrechte" (SZ vom 9. September) und zu Leserbriefen
Ist Deutschland etwa ein Gottesstaat? Wie sonst kann man sich die Sonderrechte für die Kirchen erklären? Allen Befürwortern der strengen kirchlichen Arbeitsregeln (von Arbeitsrecht kann keine Rede sein) sei gesagt, dass die Kirchen jährlich Milliardenbeträge aus dem staatlichen Steuertopf etwa für den Betrieb von Kindergärten und Krankenhäusern erhalten. Gehälter von Bischöfen und Klerikern trägt der Steuerzahler. Diese Privilegien zu beenden, ist angesichts der Dreistigkeiten, die sich die Kirchen gegenüber ihren Arbeitnehmern erlauben, überfällig. Doch an die staatlichen Zahlungen die Axt anzulegen, werden sich unsere Volksvertreter nicht trauen.
Monika Laturell, Gersheim
Senioren
Augenwischerei bringt keinen Durchbruch
Zum Artikel "Von der Leyen plant ab 2013 Zusatzrente für Arme" (SZ vom 8. September)
Der von der adligen Uschi gestartete Regierungsdialog ist reine Augenwischerei. Wie soll der Mitbürger von sechs bis sieben Euro Verdienst private oder betriebliche Vorsorge leisten? Hätte dieser künftige Rentenbezieher das Geld für die geforderte private Altersvorsorge, brauchte er auch beim jetzigen Rentensystem keine Grundsicherung. Da aber die Erwerbsminderungsrente im letzten Jahrzehnt drastisch nach unten gefahren wurde, droht eine "Altersarmut", die zur wirtschaftlichen Katastrophe ausartet. Rentenabschläge sind ein Hohn. Da ein Mindestlohn verweigert wird, will von der Leyen jetzt durch Hinzuverdienst willige und billige Lohnsklaverei erzeugen.
Jürgen Zimmer, Eppelborn