Leserbrief Justiz trennt Mutter und Kind Sie hat nichts Besseres verdient

Justiz trennt Mutter und Kind

Mir kommen die Tränen vor Mitleid. Drei Haftstrafen bedeuten in der Regel bei Kleinkriminellen, dass die Mutter vorher schon mindestens einmal ohne Haftanordnung verurteilt wurde. Also vermutlich mindestens vier Straftaten mit einer ungenannten Zahl von Delikten und vor allem Opfern. Ja, was glaubt die Frau, was das Gefängnis ist? Ponyhof? Erholung? Lebensfreude? Wer unbelehrbar kriminell ist und Straftaten begeht, weiß, dass er „einfährt“, wenn er erwischt wird. So schlimm das für das Kind sein mag, die Mutter hat nichts Besseres verdient. Daran ändert auch eine ganzseitige rührselige Berichterstattung nichts.

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