Leserbrief „Wahlverlierer sanieren sich auf Steuerzahler-Kosten“ Sie bedienen sich skrupellos

Sanierung mit Steuergeld

Im Januar 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass man die NPD nicht verbieten kann. Man hat jedoch dem Bundestag eine Eselsbrücke gebaut: Man kann das Gesetz zur Parteienfinanzierung ändern, um so der Partei den Garaus zu machen. Dies tat der Bundestag und änderte das Gesetz entsprechend. Bei der Bundestagswahl 2017 fiel die NPD unter die 0,5-Prozent-Klausel, so dass man rechtlich keine Steuergelder erhalten kann. Man hätte sich das Palaver ersparen können. Jetzt aber machen sich genau diese Parteien in einer Nacht- und Nebel­aktion sich mit 25  Millionen Euro die Säcke voll und das skrupellos.

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