Schafft die Direktwahl ab!

Gerade einmal 26,1 Prozent der Wahlberechtigten haben sich gestern an der Landratswahl im Kreis Neunkirchen beteiligt. Diese unterirdische Quote kann niemanden ernsthaft überraschen. Sie hat nichts mit der Qualität der Kandidaten zu tun, sondern mit der Position des Landrats.

Es wäre an der Zeit, die 1994 eingeführte Direktwahl wieder abzuschaffen. Die geringe Wahlbeteiligung ist gar nicht einmal der entscheidende Grund.

Den meisten Bürgern ist es einfach gleichgültig, ob ein Roter oder ein Schwarzer im Landratsamt das Sagen hat - und das aus durchaus nachvollziehbaren Gründen. Die Identifikation der Bürger mit ihrem Landkreis ist, von einem kleineren Kreis wie St. Wendel vielleicht mal abgesehen, viel schwächer als mit ihrer Gemeinde. Wer als Bürgermeister zum Seniorennachmittag kommt, beim Sportfest die Urkunden überreicht und sich in der Gemeinde um die Probleme kümmert, das wollen viele Bürger mitentscheiden. Aber ein Landrat? Der ist weit weg.

Wenn man die (nicht ganz unwichtige) Aufgabe der Kreise als Träger der weiterführenden Schulen des Saarlandes einmal außer Acht lässt, sind Landratsämter im Wesentlichen für Jugend- und Sozialhilfe zuständig. Diese Leistungen fließen, wenn jemand einen gesetzlichen Anspruch hat. Aufgabe der Verwaltungsspitze muss es sein, diese vorgegebenen Aufgaben möglichst effizient umzusetzen. Mit Politik im engeren Sinne hat das nur begrenzt zu tun.

Ein Argument für die Abschaffung der Direktwahl haben die Landräte in den vergangenen Jahren selbst geliefert: Immer dann, wenn Bürgermeister und Landesregierung sie und ihre Kreistage aufforderten, stärker zu sparen, entgegneten sie: Aber 99,5 Prozent der Ausgaben der Landkreise seien für gesetzliche Ausgaben wie Sozialleistungen gebunden, nur 0,5 Prozent seien frei verfügbar. Für die Verteilung von 0,5 Prozent der Ausgaben müssen Parteien aber keinen monatelangen Wahlkampf-Aufwand treiben, mit dem sie nur wenige Menschen vom Hocker reißen.

Aus all diesen Gründen hat Schleswig-Holstein 2009 als erstes Bundesland in Deutschland die Direktwahl der Landräte wieder abgeschafft. Die Landräte im Norden selbst waren dabei die Vorreiter. Sie hatten eingesehen, dass es unsinnig ist, einen leitenden Verwaltungsbeamten - und nichts anderes ist ein Landrat - durch eine aufwendige Urwahl wählen zu lassen. Es sei völlig systemfremd, so der damalige Vorsitzende des Kieler Landkreistags, dass ein ausschließlich den Gesetzen verpflichteter Beamter sich einer politischen Wahl stellen müsse. Das Saarland sollte sich ein Beispiel daran nehmen. Ganz ehrlich: Kaum jemand würde die Direktwahl der Landräte wirklich vermissen.

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