Religion darf nie über der Verfassung stehen

Islamkonferenz Religion darf nie über der Verfassung stehen Zum Artikel „Gegenwind für Gastgeber Friedrich“ (SZ vom 8. Mai) und zu anderen SZ-Texten Erstaunlich, wenn auch oft berechtigt, die Forderungen der Islamkonferenz.

Neben mehr Förderung und besserer Integration werden aber auch immer wieder Sonderrechte gefordert. Doch Integration kann nur gelingen, wenn man nicht nur fordert, sondern auch gibt. Die gebetsmühlenartigen Äußerungen, auf dem Boden dieser Verfassung zu stehen, gleichzeitig aber Sonderrechte zu verlangen, die gegen die Grundwerte verstoßen, dürfen nicht akzeptiert werden. Religionen dürfen niemals über der Verfassung stehen. Da aber viele Politiker hier aus pseudodemokratischer Sicht handeln, sind gerade sie schuld, dass wir diesen braunen Sumpf in Deutschland haben.

Klaus-Dieter Hofmann, Saarbrücken

Frauenquote

Ausbildung wichtiger als das Geschlecht

Zum SZ-Artikel "Beim Wahlprogramm fehlt der CDU die Energie " (SZ vom 8. Mai)

Seit vielen Jahren werden in Deutschland "kleine, erfolgreiche Familienunternehmen" mit einer festen Frauenquote von 50 Prozent (bis zur Homoehe) gegründet. In diesen Firmen ist von Mitbestimmung, Verantwortung und nachhaltiger Entwicklung (Kinder) eigentlich fast alles geregelt. Trotzdem gehen viele dieser Unternehmen pleite (Scheidung). Hoffentlich überträgt sich diese Quote aus den Familienunternehmen bei einem gesetzlichen Frauenanteil in Führungspositionen nicht auf die freie Wirtschaft. Leitende Positionen sollten nur nach Eignung und Qualifizierung vergeben werden. Gilt dies auch für Männer, pendelt sich die Quote von allein auf 50 Prozent ein.

Karl Bales, Überherrn

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