Leserbrief Juso-Chef Kevin Kühnert Religion darf ausgeübt werden

Leserbrief v. Norbert Kolling

Einverstanden, Herr Kolling, Religion und Politik gehören getrennt. Sie verwechseln aber Politik mit Öffentlichkeit, denn Sie wollen Religion ins Private schieben. Und: Jeder soll unser Grundgesetz (GG) anerkennen. Laut Artikel 4 (2) GG wird die ungestörte Religionsausübung gewährleistet, laut Bundesverfassungsgericht gehört dazu die öffentliche Manifestation von Glaubensinhalten. Zusatz-Bestimmungen zum GG regeln, dass der Sonntag und staatliche Feiertage als Tage der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt bleiben. Fazit: Die Trennung von Politik und Religion bedeutet nicht, dass Religion nicht öffentlich ausgeübt werden darf.

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