Leserbrief Juso-Chef Kevin Kühnert Religion darf ausgeübt werden
Leserbrief v. Norbert Kolling
28.01.2018
, 20:39 Uhr
Einverstanden, Herr Kolling, Religion und Politik gehören getrennt. Sie verwechseln aber Politik mit Öffentlichkeit, denn Sie wollen Religion ins Private schieben. Und: Jeder soll unser Grundgesetz (GG) anerkennen. Laut Artikel 4 (2) GG wird die ungestörte Religionsausübung gewährleistet, laut Bundesverfassungsgericht gehört dazu die öffentliche Manifestation von Glaubensinhalten. Zusatz-Bestimmungen zum GG regeln, dass der Sonntag und staatliche Feiertage als Tage der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt bleiben. Fazit: Die Trennung von Politik und Religion bedeutet nicht, dass Religion nicht öffentlich ausgeübt werden darf.