Grundrechtseingriff in der Corona-Krise Ein starker Rechtsstaat schützt die Schwachen

St. Ingbert · Die Eindämmung der Corona-Infektionen, Aufrufe zu Hause zu bleiben, „Social Distancing“ als Gebot der Stunde. Nutzen der Freizeit durch Picknick am Staden, Corona Party, Auflauf im Baumarkt. Krasser konnten die Unterschiede zwischen gebotenem Tun und Realität in den letzten Wochen nicht sein.

Der St. Ingberter Oberbürgermeister Ulli Meyer (CDU).

Der St. Ingberter Oberbürgermeister Ulli Meyer (CDU).

Foto: Faragone

Wollen wir das Corona-Virus besiegen, musste unser Staat handeln: Die stärksten Grundrechtseingriffe seit Bestehen der Bundesrepublik verändern unseren Lebensalltag, reduzieren das in einer Demokratie besonders wichtige öffentliche Leben und bringen Einzelne wie unsere Einzelhändler in wirtschaftlich existenzielle Notlagen.

Dabei handelt unser Staat als verantwortungsvoller Rechtsstaat: Die Maßnahmen dienen nicht der Mehrung staatlicher Macht, sondern dem wichtigen Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit: Das Coronavirus gefährdet uns alle – besonders aber Schutzbedürftige wie Ältere und Kranke. Zudem: Eine Explosion der Infektionen ließe unsere existenzielle Infrastruktur, zum Beispiel die Versorgung mit Lebensmittel, Energie und Wasser zusammenbrechen.

Den intensiven staatlichen Eingriffen gingen – nicht ausreichend befolgte – Appelle voraus. Die Regelungen wurden in einer Stufenfolge erlassen, wenn die vorherige Verfügung nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat. Der Staat versucht, die wirtschaftlichen Auswirkungen seiner Maßnahmen durch ein gigantisches Konjunkturpaket abzufedern. Und schließlich: Alle Einschränkungen fußen auf einem parlamentarischen Gesetz, das unsere Volksvertretung erlassen hat.

Auch ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern zeigt, wie verantwortungsvoll – und geschichtsbewusst – unser Staat die gegebenen Vollmachten nutzt: Parlamente und Gerichte bleiben auch unter schwierigen Bedingungen jederzeit in der Lage und berechtigt, korrigierend in das Handeln der Exekutive einzugreifen. Die Beschlüsse des Deutschen Bundestages, aber auch der Gerichte, zum Beispiel des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG 11 S 12.20), belegen dies. Das Vorgehen der letzten Wochen zeigt: Nicht der Rechtsstaat ist infiziert, sondern der Rechtsstaat schützt vor Infektionen!

Mit all diesen Eingriffen setzt die Verwaltung einen Auftrag des Grundgesetzes um, damit die Gesundheit und das Leben der Älteren und Schwachen nicht gefährdet wird: Das Recht schützt die Schwachen – gerade in existenziellen gesamtstaatlichen Ausnahmesituationen. Es ist in einem demokratischen Gemeinwesen richtig und wichtig, dass die Menschen darauf vertrauen können, dass es Gesetze gibt, dass sie angewendet, dass sie vollzogen werden und auch die Anwendung unabhängig kontrolliert und überprüft wird.

Zurzeit ändert sich stündlich die Sachlage. Hier kann auf Grund ihrer hierarchischen Organisationsstruktur und ihrer Mittel nur die Exekutive erfolgreich handeln. Krisenmanagement ist Kernaufgabe exekutiven Handelns – die Menschen können dies auch erwarten. Dies begründet jedoch kein Primat von Regierung und Verwaltung. Dem Handlungsvorrang der Exekutive stehen ungeschmälerte Kontrollrechte der Parlamente wie der Gerichte gegenüber.

Professor Dr. Ulli Meyer ist Jurist und Oberbürgermeister der Stadt St. Ingbert. Er war bis vor wenigen Monaten Staatssekretär im saarländischen Finanzministerium. Am Montag hatte an gleicher Stelle der Saarbrücker Fachanwalt für Verwaltungsrecht Markus Groß, der auch stellvertretendes Mitglied im Saar-Verfassungsgericht ist, geschrieben. Er hatte Zweifel an der „Verbotsspirale“ in der Corona-Krise angemeldet und beklagt, der Rechtsstaat habe sich „angesteckt“.

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