Leserbrief Werner Bernlöhr Mutmaßlich, nicht vermeintlich

Anklage wegen Totschlags

Zu Ihrem Artikel „Anklage wegen Totschlags erhoben“ vom 15. Dezember: Ich möchte nicht als „Korinthenkacker“ auftreten, erlaube mir aber dennoch die Bemerkung, dass viele Texte der SZ gründlicher redigiert werden müssten. Auch wenn man nicht Germanistik studiert hat, versteht man unter „vermeintlicher Täter“ jemanden, dem die Tat nachgesagt wird, der sie aber nicht begangen hat. Im vorliegenden Artikel müsste es lauten: „Mutmaßlicher Täter“, da er die Tat wohl begangen hat, was aber noch vor Gericht bestätigt werden muss. Ich gebe zu: „Doitsche Sprak, schwäre Sprak“. Nichts für ungut.

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