Leserbrief Minijobs in Staatskanzlei An Verschleierung nicht zu überbieten

Minijobs in Staatskanzlei

Die Beschäftigung von Reinigungskräften als Servicekräfte ist mehr als ein anrüchiges Finanzgebaren. Wenn die Staatskanzlei behauptet, Sozialversicherungsbeiträge wurden nicht abgeführt, weil man die Beschäftigungsverhältnisse falsch eingeschätzt habe, war das Vorsatz, den fälligen Beiträgen zu entgehen. Wenn es dann noch heißt, das Finanzamt habe keine Einwände gehabt, ist dies an Verschleierung nicht mehr zu überbieten. Inwieweit ein Finanzamt für Fragen zur Meldung von Zahlungen an Sozialversicherungsbeiträgen zuständig sein soll, erschließt sich mir nicht. Es wurde wohl ausgeklügelt, um Personalkosten zu sparen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort