Militär-Flüge sind nicht zu rechtfertigen

Ihr Schreiben Militär-Flüge sind nicht zu rechtfertigen Zum Artikel „Ein verhängnisvolles Manöver“ (Ausgabe vom 24. Juni) und zu anderen Beiträgen über militärische Übungsflüge Dieses Unglück führt auf tragische Weise vor Augen, wie menschenverachtend es ist, militärische Übungsflüge über bewohntem Gebiet abzuhalten.

Es war beinahe ein Wunder, dass der Kampfjet nicht auch noch abgestürzt ist. Man müsste gegen die zuständigen Politiker auf Landes- und Bundesebene Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung und wegen Amtsmissbrauch erstatten. Schließlich schwören sie beim Amtsantritt, Schaden vom Volk abzuwenden. Wer jedoch Übungsflüge über bewohntem Gebiet toleriert, nimmt vorsätzlich den Tod von Menschen und die Zerstörung von Eigentum beim Aufprall abgestürzter Maschinen in Kauf. Das ist ein Verbrechen. Ein Verbrechen kann man durch nichts rechtfertigen; auch nicht mit der Landesverteidigung, zumal dafür keine militärischen Flüge über bewohntem Terrain notwendig sind.

Jürgen Engel, Nalbach

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort