Übergriffe der EU-Agentur Frontex EU schaut bei Gewalt gegen Flüchtlinge weg

Warschau/Düsseldorf · Der Ausbau der europäischen Grenzschutzagentur Frontex gehört zu den ganz großen Projekten der EU. Bis zum Jahr 2027 soll die Behörde auf 10 000 Beamte aufgestockt werden.

„Das europäische Grenzschutzkorps soll unser gemeinsamer Stolz sein“, umreißt Frontex-Direktor Fabrice Leggeri die neue Aufgabe.

Doch so hehr die Ziele formuliert sind, in der täglichen Arbeit sehen sich Europas Grenzschützer oft Vorwürfen ausgesetzt, sie würden bei der Abwehr neuer Flüchtlingsströme auf Menschenrechte nicht allzu viel Rücksicht nehmen. Anfang der Woche wurden die Rechercheergebnisse des ARD-Politikmagazins „Report München“, des britischen „Guardian“ und der Organisation „Correctiv“ publik: Sie hatten Dokumente zusammengetragen, wonach unzulässige Gewaltanwendung gegen Flüchtlinge an europäischen Außengrenzen gang und gäbe ist.

Besonders pikant: Die Vorwürfe stammen aus internen Berichten von Frontex. Sie beschreiben „exzessive Gewaltanwendung“, „Schlagen mit Draht“ und „Misshandlung von Flüchtlingen“. Die Verantwortlichen der Agentur an ihrem Dienstsitz in Warschau schauen entweder unbeteiligt zu oder verweisen auf die Verantwortlichkeit der Grenzschutzbeamten der einzelnen Mitgliedstaaten vor Ort. Denn Frontex hat keine eigenen Kräfte, sondern setzt Ordnungshüter der EU-Staaten ein, beziehungsweise koordiniert die Einsätze der nationalen Grenzschutzbeamten. Für beide fühlen sie sich nicht zuständig. „Wir haben einen speziellen Mechanismus, wie uns Beamte auf sowas hinweisen können. Dann treten wir mit dem Staat in Kontakt, um die Situation zu diskutieren“, sagt etwas verklausuliert Frontex-Sprecher Krzystof Borowski.

Was er nicht sagt, ist die Tatsache, dass bislang noch kein einziges Vergehen von Grenzschützern vor einem ordentlichen Gericht landete. „Es gab meines Wissens bislang noch kein einziges Strafverfahren vor einem Gericht wegen angeblicher Misshandlung von Flüchtlingen oder anderen Menschenrechtsverletzungen“, erklärt Stefan Keßler, Referent des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes, der als Mitglied des Frontex-Konsultativforums die Grenzschutzagentur in Menschenrechtsfragen berät.

Tatsächlich gibt es keine eindeutige Klagemöglichkeit gegen die Arbeit der Grenzagentur. Wer einen Schaden erleidet, muss sich entweder an die nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten an den Außengrenzen oder an das Herkunftsland des beschuldigten Ordnungshüters wenden. Viele Fälle von möglichen Rechtsverstößen sind zwar aktenkundig, wurden aber fast sämtlich ohne Folgen geschlossen. So soll etwa ein Frontex-Kommando ein Flüchtlingsschiff aus dem Senegal aufgebracht und die Mannschaft unter Androhung von Gewalt zur Rückreise gezwungen haben. In einem anderen Fall hat ein Schiff der griechischen Küstenwache vor der Ägäis-Insel Framakonisi ein Flüchtlingsboot ins Schlepptau genommen und mit so hoher Geschwindigkeit in Richtung Türkei geschleppt, dass es kenterte. Am anderen Tag wurden die Leichen von sechs Flüchtlingen an der Küste angeschwemmt, die übrigen Passagiere des Boots hatten die Griechen gerettet.

Eine Aufarbeitung des Falles unterblieb. „Solche Missstände sind weitgehend bekannt“, berichtet auch Raphael Bossong, Frontex-Experte der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin. „Es fehlt der Wille, wegen möglicher Menschenrechtsverletzungen Druck auf die Grenzstaaten auszuüben.“ Es scheint, dass die Binnenstaaten den Grenzländern die Drecksarbeit überlassen.

Das könnte sich mit der beschlossenen Frontex-Reform ändern. Dann hat der europäische Grenzschutz nicht nur EU-eigene Kräfte. Frontex könnte sogar vor dem Europäischen Gerichtshof haftbar gemacht werden. Bis das rechtlich umgesetzt wird, kann sich die Warschauer Behörde aber vorerst noch wegducken.

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