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Verbraucher hat Recht auf korrekte Information

Zu "Veggie-Boom hat an Schwung verloren" (SZ vom 10. Dezember)

Hier werden Bezeichnungen angeführt, die zum Teil nicht lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften oder Qualitätsrichtlinien entsprechen. Bei vegetarischen oder veganen Produkten, die Fleischerzeugnissen nachempfunden sind, ist die Bezeichnung "Fleischersatz-Erzeugnisse" sicher zutreffend, bei "Fleischwurst", "Salami", "Schinken" oder "Schnitzel" mit dem vorangestellten Zusatz "vegetarisch" sicher nicht. Auch die in mancher Werbung für ein pflanzliches Erzeugnis verwendete Bezeichnung "Soja-Schnitzel" ist nicht zutreffend. Der Verbraucher hat ein Recht darauf, bei der Bezeichnung von Lebensmitteln korrekt informiert zu werden, in der Auszeichnung, in der Werbung, in Berichten.

Wolfgang Bonfert, Fechingen

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