Leserbrief Grundrecht oder Straftat gegen das Leben? Lebensrecht vor Selbstbestimmung

Werbeverbot für Abtreibung

„Information“ zum Töten ungeborenen Lebens unter dem Deckmantel „Selbstbestimmung der Frau“ – vorgesehene Änderung des Paragraphen 219a: Ich dachte, die Änderung des Paragraphen 218 sei nur für schwierige Notfälle wie Gefahr für das Leben der Mutter oder Vergewaltigung Minderjähriger. Es gäbe andere Themen, sich für die Selbstbestimmung der Frau einzusetzen. Ich verurteile die Entscheidung zur Abtreibung nicht. Aber die Art, wie Sie in der SZ dafür werben, was Ärzten noch verboten ist, und wie Sie das Lebensrecht dem Selbstbestimmungsrecht der Frau unterordnen, treibt mir die Zornesröte ins Gesicht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort