Koalition verstößt gegen die Verfassung

Prostituierte Koalition verstößt gegen die Verfassung Zum Artikel „Rotlicht erhitzt den Landtag” (15. Mai) Die Ausweitung der Polizei-Befugnisse – Personenkontrolle und Wohnungsdurchsuchungen – verletzt die vom Grundgesetz garantierten Bürger- und Menschenrechte, die auch für Prostituierte gelten, deren Beruf und dessen Ausübung nicht verboten sind.

Dass sich ausgerechnet die CDU daran stört, ist wohl dem Wahlkampf geschuldet. Dass die SPD mitmacht, kennzeichnet sie als Parteienkopie der CDU. Dass Linke und Grüne sich der Stimme enthalten, kennzeichnet sie als Erfüllungehilfen der rechtswidrig handelnden "GroKo". Für mich ist dieses Sondergesetz eine ungeheuerliche Verletzung der Grundrechtegarantie zulasten einer als störend empfundenen Gruppe unbescholtener (!) Bürger, der Prostituierten. Ulrich Meyer, Heusweiler

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