Kindeswohl muss Vorrang haben

BetreuungKindeswohl muss Vorrang habenZum Artikel "Volles Sorgerecht auch für unverheiratete Väter" (SZ vom 5

Betreuung

Kindeswohl muss Vorrang haben

Zum Artikel "Volles Sorgerecht auch für unverheiratete Väter" (SZ vom 5. Juli) und zu anderen Texten

Gottlob hat das Bundeskabinett, auch unter dem Einfluss aller mit Familie befassten Organisationen, entschieden, nur den Vätern die Beteiligung am Sorgerecht zuzugestehen, die ihr Interesse daran durch einen Antrag beim Familiengericht unter Beweis stellen. Die Mutter muss dann innerhalb von sechs Wochen nach der Geburt des Kindes, in einer Zeit, in der sie wirklich andere Probleme zu bewältigen hat, eine Stellungnahme abgeben. Dann entscheidet das Gericht "nach Aktenlage", ohne die Beteiligten noch einmal anzuhören. Ausgerechnet bei Eltern, die sich nicht einigen können, wird das gemeinsame Sorgerecht um jeden Preis im Schnellverfahren verordnet.

Ursula Theres, Saarbrücken

Senioren

Rentenabschläge müssen unterbleiben

Zum Artikel "CDU-Nachwuchs im Saarland fordert Rente mit 70" (9.Juli) und zu Leserbriefen

Diese Idee kann doch nur von jungen "Sesselpupsern" stammen, die noch nie richtig körperlich gearbeitet haben. Wie sollen zum Beispiel ein Bauarbeiter zwischen 60 und 70 noch auf einem Gerüst rumklettern oder ein Krankenpfleger/eine Schwester in diesem Alter noch verantwortungsvoll kranke Menschen pflegen? Und selbst in anderen Berufen ist der Stress heute schon so hoch, dass man wohl mit spätestens 71 in die Kiste springt. Ist das "sozialverträgliche Ableben" vielleicht sogar erwünscht? "Fitte Alte" sind doch meist eine Erfindung der Werbung. Mein Vorschlag: Wer sich gut fühlt, arbeitet weiter, wer nicht, lässt es bleiben. Aber ohne finanzielle Einbußen!

Annemarie Braun, Saarwellingen