Leserbrief EuGh-Urteil kirchliche Arbeitnehmer Kein Sonderrecht für Religionen

EuGH/kirchliche Arbeitnehmer

Mit den mit der Trennung von Kirche und Staat begründeten Sonderrechten standen die Kirchen über allgemein gültigem Recht. Da das Betreiben sozialer Einrichtungen keinen originär religiösen Bezug hat, sind Sonderrechte fragwürdig. Es widerspricht sich, wenn die Kirchen diese mit der Trennung von Staat und Kirche begründen, aber der Staat sie direkt und indirekt mit fast 17 Milliarden Euro jährlich subventioniert. Wenn wir diskutieren, ob Islamverbände Anspruch auf ihr religiöses Rechtssystem haben, messen wir mit zweierlei Maß. Niemand wird das wollen. Dann bitte auch keine Sonderrechte für christliche Kirchen.

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