Kein Riten-Freibrief für die Religionen

GrundgesetzKein Riten-Freibrief für die ReligionenZum Artikel "Religiöse Beschneidung weiter erlaubt" (13. Dezember) und zu Leserbriefen Die von unserem Grundgesetz garantierte Freiheit der Religionsausübung ist keinesfalls ein Freibrief zur Ausübung "aller" religiösen Riten

Grundgesetz

Kein Riten-Freibrief für die Religionen

Zum Artikel "Religiöse Beschneidung weiter erlaubt" (13. Dezember) und zu Leserbriefen

Die von unserem Grundgesetz garantierte Freiheit der Religionsausübung ist keinesfalls ein Freibrief zur Ausübung "aller" religiösen Riten. Keine der Glaubensrichtungen darf in unserem Rechtsstaat spezielle "Sonderrechte" geltend machen. Es ist mehr als anmaßend, auch vom Bundestag, Sondergesetze für spezielle Riten einzelner Religionen zu beschließen.

Das seit 1949 gültige Grundgesetz gilt hier für alle Bürger ohne jegliche Ausnahmen, gleichgültig ihrer religiösen oder religionsfreien Lebensweise. Religion ist "Privatsache". Einzig unser höchstes Gericht hat das Recht und die Pflicht, auch in dieser Frage unserem Grundgesetz Geltung zu verschaffen.

Wolfgang Siegel, St. Ingbert

Jagd

Ein Gut-Böse-Denken hat lange ausgedient

Zum Leserbrief "Wildschwein und Fuchs sind häufig schlauer" von Günther Zach (17. Dezember)

Das alte Gut-Böse Denken hat in weiten Kreisen der Jägerschaft ausgedient. Das Zauberwort heißt Gleichgewicht. Es geht schon lange nicht mehr darum "schlauer" zu sein, sondern darum, was in der von uns Menschen geschaffenen Landschaft das richtige Maß der Dinge ist. Jagd heute ist auch kein "Ausrotten". Ganz im Gegenteil. Da die Gebiete langfristig verpachtet sind, hat jeder ein Interesse, dort dauerhaft zu wirtschaften. Es sind die Jäger, die Rehe und Hirsche nicht ausrotten wollen. Benachteiligte Tierarten (etwa Bodenbrüter) brauchen unsere Hilfe. Eine dieser Hilfen besteht darin, Raubtiere nicht zu viel werden zu lassen. Die Jäger im Saarland handeln danach.

Thomas Nowack, Mandelbachtal

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