Karlsruhe bleibt Reparaturbetrieb der Politik

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht ist öffentliche Aufmerksamkeit gewohnt, doch die Karlsruher Richter standen wohl noch nie so im Mittelpunkt des internationalen Interesses wie im vergangenen Jahr

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht ist öffentliche Aufmerksamkeit gewohnt, doch die Karlsruher Richter standen wohl noch nie so im Mittelpunkt des internationalen Interesses wie im vergangenen Jahr. Vor dem Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM schien es, als hinge das Schicksal Europas, zumindest aber der gemeinsamen Währung, an der Entscheidung der acht Richterinnen und Richter des Zweiten Senats. Vielleicht hofft der eine oder andere für das kommende Jahr wieder auf klösterliche Ruhe in der Residenz des Rechts - doch danach sieht es nicht aus.Zunächst ist das Thema "Euro" keineswegs vom (Richter-)Tisch: Am 12. September hatte der Zweite Senat nur über die Eilanträge entschieden, mit denen der Rettungsschirm ESM gestoppt werden sollte. Doch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Den Beitritt zum ESM werden die Richter dann nicht mehr rückgängig machen können - doch es ist zu erwarten, dass sie sich vor allem die Rolle der Europäischen Zentralbank genauer anschauen werden.

Der für Europa-Fragen zuständige Richter Peter Huber betonte jetzt in einem Interview, dass eine unabhängige Zentralbank - die frei ist von direkter politischer Kontrolle - nicht zu einer Art Wirtschaftsregierung werden dürfe. Es ist denkbar, dass das Verfassungsgericht hierzu erstmals dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung des EU-Rechts vorlegen wird.

Ein weiteres Großverfahren steht dem Zweiten Senat unter Präsident Andreas Voßkuhle für 2013 ins Haus, seit der Bundesrat beschlossen hat, ein Verbot der rechtsextremen NPD zu beantragen. Der Aufwand dürfte immens werden.

Auch im gesellschaftlichen Bereich könnte das Gericht wieder Akzente zu setzen. Ende Dezember verhandelte der Erste Senat über das Adoptionsrecht für schwule und lesbische Lebenspartner, bis zum Frühjahr dürfte das Urteil verkündet werden. Dabei geht es zwar wie so oft zunächst um ein Detailproblem - ob ein bereits von einem Partner adoptiertes Kind auch vom zweiten Partner adoptiert werden darf - doch in der Reihe der bisherigen Entscheidungen ist die Tendenz erkennbar, die Rechte von Lebenspartnern Stück für Stück an jene von Eheleuten anzugleichen.

Nach Entscheidungen zur steuerlichen Gleichbehandlung bei Erbschaften und Grunderwerb dürfte im kommenden Jahr auch das letzte große Steuerprivileg der Ehe auf dem Prüfstand kommen: das Ehegattensplitting. Dass die Politik sich von selbst in dieser Frage bewegt, dürfte nach dem Beschluss der CDU gegen eine Gleichstellung unter der derzeitigen Koalition ausgeschlossen sein. So mag auch hier gelten, was der Grünen-Abgeordnete Volker Beck bei der mündlichen Verhandlung über das Adoptionsrecht offen einräumte: Die Hoffnung, "dass die Gerichte regeln, was wir politisch nicht hinbekommen".

Umgekehrt scheint das nicht so gut zu funktionieren. Seit längerem appelliert das Gericht an den Gesetzgeber, für eine Entlastung von offensichtlich aussichtslosen Beschwerden zu sorgen, die manche Kläger gleich serienweise einreichen. In solchen Fällen sollte die Beschwerde nur bearbeitet werden, wenn die Kläger eine - sozial gestaffelte - Gebühr bezahlen. Im Bundestag, so scheint es, will sich niemand daran die Finger verbrennen.

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