Internetanbieter als vierte Gewalt
Hass im Internet/Gesetz
06.04.2017
, 20:59 Uhr
Leider muss man bei Ihrem Kommentar feststellen, dass Sie demokratische Regelungen ins Abseits schießen wollen. Wenn ein Internetanbieter bewerten soll, ob es sich um strafbare Inhalte auf seiner Seite handelt und diese löscht, stellt sich die Frage, ob Internetanbieter jetzt zur vierten Gewalt im Staat werden. Denn in Deutschland glaubte ich bis gestern, dass es zur strafrechtlichen Beurteilung Staatsanwaltschaften gibt. Und was Hassbotschaften sind, legt dann wohl eine Antonio Amadeu Stiftung fest, oder wer? Hier wird der Rechtsstaat ausgehebelt, um die Meinungsfreiheit auszuhebeln.