Gastbeitrag zur Corona-Krise Der Rechtsstaat hat sich angesteckt

Saarbrücken · Im Zeichen der Corona-Krise kommt das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben beinahe vollständig zum Erliegen. Mit Ausgangssperren und anderen drastischen Maßnahmen versucht der Staat die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

In der Corona-Krise hat sich der Rechtsstaat angesteckt
Foto: dpa/Jens Kalaene

Die Krise ist die Stunde der Exekutive. Und so wie sie zur Hochform aufläuft, schalten die anderen Staatsgewalten auf Notbetrieb herunter. Für politische Willensbildung in den Parteien lässt die exponentielle Ausbreitung des Virus weder Raum noch Zeit. Abstand ist das Gebot der Stunde. Dabei erleben wir die intensivsten flächendeckenden Grundrechtseingriffe der (westdeutschen) Nachkriegsgeschichte. Grenzen werden geschlossen, die Versammlungsfreiheit ist suspendiert, die Freizügigkeit massiv eingeschränkt. Selbst Kirchen, Synagogen und Moscheen sind geschlossen, von der Berufs- und Gewerbefreiheit ganz zu schweigen. Es braucht keinen Virologen, um festzustellen: der Rechtsstaat hat sich angesteckt.

 Markus Groß ist stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes.

Markus Groß ist stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes.

Foto: Karolina Koprek

Freilich gewährt die Verfassung dem einzelnen keine schrankenlose Freiheit, schon einem geordneten Zusammenleben wegen. Die Grundrechte sind zugleich eine objektive Wertordnung. Daraus resultiert die unmittelbare Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit. Der Staat darf die Freiheit beschränken, wenn er eine gesetzliche Grundlage besitzt und sein Handeln dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Verhältnismäßig ist heute – so scheint es –, was die Virologen sagen, auch wenn die demokratisch legitimierten Regierungen zu entscheiden haben. Vielleicht werden sie Recht behalten. Vielleicht. Vieles ist ungewiss, angefangen von der Zahl der Infizierten über die tatsächliche Sterblichkeitsrate bis hin zur wahren Gefährlichkeit. Wo stehen wir auf der Skala? Nah an der Grippe oder doch eher bei Ebola? Droht dem leistungsfähigeren deutschen Gesundheitssystem der Kollaps wie in Italien? Die Verfassung gesteht dem Staat einen weiten Einschätzungsspielraum zu. Doch je intensiver der Eingriff in die Freiheitsrechte, desto valider muss die Tatsachgrundlage, desto höher die Wahrscheinlichkeit eines schweren Schadens sein. Verhältnismäßigkeit verpflichtet zum Rückgriff auf das mildeste Mittel. Daran muss sich jede Maßnahme messen lassen. Und das mildere Mittel muss konsequent mit allen Instrumenten des Rechtsstaats durchgesetzt werden, bevor das ultima ratio zum Tragen kommt. Das weckt Zweifel an der Verbotsspirale, die sich in einem politischen Überbietungswettbewerb nur in eine Richtung dreht. Ende ungewiss.

Besorgniserregend ist die atemberaubende Geschwindigkeit, in der die Exekutive wesentliche Elemente des demokratischen Rechtsstaats im Alleingang außer Vollzug setzen konnte. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes dürften sich anderes vorgestellt haben, als sie nach den Erfahrungen in der NS-Diktatur Gewaltenteilung und Föderalismus festgeschrieben haben. Das mahnt zur Wachsamkeit. Auch in der Krise tragen wir Verantwortung für den Rechtsstaat. Gerade dann. Aber richten wir den Blick auf die Zeit „danach“. Wird die Corona-Krise Drehbuch zukünftiger Katastrophen sein? Werden sich die Maßstäbe verändern? Die roten Linien weiter hinaus geschoben? Das nächste Virus, die nächste Krise kommen bestimmt. Man will nicht daran denken, wer dieses Land einmal regieren könnte.

Zum Autor: Markus Groß ist als Rechtsanwalt in Saarbrücken tätig, unter anderem als Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er ist stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes sowie Mitglied im Ausschuss Verfassungsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer. Groß promovierte an der Universität des Saarlands.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort