Historisches Urteil mit neuer Sprengkraft

Karlsruhe · Die Polizisten kommen noch am selben Vormittag. Es ist der 17. August 1956, gerade haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe ihr Urteil verkündet: "Die Kommunistische Partei Deutschlands ist verfassungswidrig. Die Kommunistische Partei Deutschlands wird aufgelöst." Kurz darauf ist die KPD-Zentrale in Düsseldorf versiegelt, Parteibüros und Wohnungen werden durchsucht. Der renommierte Bremer Anwalt Heinrich Hannover, der in seiner Laufbahn viele Mandanten wegen politischer Straftaten verteidigt hat, erinnert sich gut an die Hilflosigkeit der KPD-Mitglieder. Und an seine eigene Verwunderung darüber, dass "die Kommunisten wieder illegalisiert wurden, nachdem das gerade als eine der Unrechtstaten der Nazis erkannt worden war".

Seit damals wurde in Deutschland keine Partei mehr verboten. Damit ist der Richterspruch Ausgangspunkt und Grundlage im anhängigen Verfahren gegen die rechtsextreme NPD . Zugleich zählt er bis heute zu den umstrittensten Karlsruher Urteilen. Das KPD-Verbot habe "viel Unheil gestiftet und das politische Klima vergiftet", meint etwa der Jurist und Bürgerrechtler Rolf Gössner.

Eine echte politische Kraft ist die KPD seinerzeit nicht mehr mit 2,2 Prozent bei der Bundestagswahl 1953. Aber die Partei ruft zum "revolutionären Sturz" der Regierung unter Konrad Adenauer (CDU ) auf, sie verfolgt einen prosowjetischen Kurs und will die "nationale Wiedervereinigung" mit der DDR. Adenauer, der Deutschlands West-Integration anstrebt, betreibt konsequent ihr Verbot. Seit 1950 werden KPD-Anhänger vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen. Im November 1951 geht der Verbotsantrag beim Verfassungsgericht ein.

Doch jahrelang geschieht wenig. Als es im Juli 1955 immer noch kein Urteil gibt, bringt die Regierung ein Gesetz auf den Weg, das die Zuständigkeit für Parteiverbote ab September 1956 vom ersten auf den zweiten Senat überträgt. Bis heute ist ungeklärt, wie viel politischer Druck ausgeübt wird. 60 Jahre lang liegen die internen Vermerke der Richter im Bundesarchiv unter Verschluss, erst heute werden die Akten freigegeben. Am Ende steht das bis heute längste Urteil aus Karlsruhe , es umfasst 308 Druckseiten. Darin attestieren die Richter der KPD "eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung". Ein "konkretes Unternehmen" zum Umsturz braucht es demnach nicht. Die Partei wird aufgrund ihrer "allgemeinen Zielsetzung" verboten.

Eine solche Begründung würde nach allgemeiner Auffassung heute nicht mehr für ein Parteiverbot ausreichen. Inzwischen gilt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als bindend - und die Straßburger Richter verlangen Hinweise, dass tatsächlich ein unmittelbarer Angriff auf die Demokratie droht. Aus Gössners Sicht hat das KPD-Urteil die Verfolgung Hunderttausender legitimiert. Bis zu 200 000 Linke seien zwischen 1951 und 1968 Ermittlungsverfahren ausgesetzt gewesen. Wer nicht zu den 7000 bis 10 000 Verurteilten gehörte, konnte allein durch die Anschuldigung seinen Arbeitsplatz verlieren oder kam monatelang in Untersuchungshaft.

Das Urteil von 1956 hat weiter Bestand. Zum 40. Jahrestag distanzierte sich allerdings die damalige Gerichtspräsidentin Jutta Limbach von ihren Vorgängern. Mit dem Wissen von heute hätte sie einen Verbotsantrag abgelehnt, sagte sie 1996 in einem Interview. Die Bundesregierung dagegen antwortete 2014 auf eine Anfrage der Linksfraktion, man sehe "keine Veranlassung", das Urteil infrage zu stellen.

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