Geltendes Recht setzt schon richtige Akzente

StraftatenGeltendes Recht setzt schon richtige AkzenteZum Artikel "Müller regt Lockerung des Datenschutzes an" (SZ vom 14./15. März) Die Verhinderung einer Bluttat durch Offenlegung von vorliegenden Informationen ist gegenüber dem Datenschutz das "höherwertige Gut": Das ist in der geltenden Gesetzgebung genauso vorgesehen

StraftatenGeltendes Recht setzt schon richtige AkzenteZum Artikel "Müller regt Lockerung des Datenschutzes an" (SZ vom 14./15. März) Die Verhinderung einer Bluttat durch Offenlegung von vorliegenden Informationen ist gegenüber dem Datenschutz das "höherwertige Gut": Das ist in der geltenden Gesetzgebung genauso vorgesehen. Es macht sich strafbar, wer geplante Straftaten wie Mord nicht anzeigt. Das gilt auch für Mitarbeiter von Sozialbehörden, die freilich Sozialdaten schützen müssen. Als Jurist weiß Peter Müller ganz genau, dass das geltende Recht seine Forderungen nach Datenaustausch im Falle einer schweren Straftat schon jetzt ohne Beschränkung ermöglicht. Warum also dieser grundlose Angriff auf den Sozialdatenschutz? Populistische oder wahlkampftaktische Gründe wären allzu billig! Peter Mersdorf, Saarbrücken FinanzkriseBei Bankern ist die Nachsicht oft zu großZum Artikel "Wie Köhler die Gier der Finanzjongleure geißelt" (25. März) und zu anderen Texten Die Verantwortlichkeit der Banken wird oft mit keiner Silbe hinterfragt. So wird aktuell auf den Rekordverlust der Royal Bank of Scotland in Höhe von 27 Milliarden Euro hingewiesen. Gehört nicht zu dieser Meldung auch der Hinweis, dass der Verantwortliche dieser Bank entlassen wurde, aber bis ans Lebensende eine jährliche Abfindung in Höhe von 750 000 Euro empfängt? Übrigens mit Wissen der englischen Regierung. Ich denke, die Schonfrist für die verantwortlichen Banker ist vorbei. Die Supermarkt-Kassiererin, die nach einer Unterschlagung von 1,30 Euro entlassen worden ist, konnte eine derartige Nachsicht jedenfalls nicht erfahren. Eugen Thielmann, Wadgassen > Seite F 7: mehr Leserbriefe

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