Analyse Die Opposition zieht gegen die von der großen Koalition beschlossene Aufstockung der Parteienfinanzierung vors Bundesverfassungsgericht. Geldsegen für Parteien wird Fall für Karlsruhe

BERLIN Je mehr Stimmen die Parteien bei Wahlen einheimsen, desto mehr Staatsknete steht ihnen zu. Im Schnellverfahren haben Union und SPD dafür gesorgt, dass bald alle mehr bekommen. Die Opposition will die Erhöhung jetzt aber über das Bundesverfassungsgericht kippen.

FDP, Linke und Grüne kündigten gestern gemeinsam eine Normenkontrollklage in Karlsruhe an. Union und SPD hätten die Erhöhung der Finanzierung um 25 Millionen Euro für alle Parteien gemeinsam nicht hinreichend begründet, erklärten die Parlamentarischen Geschäftsführer der drei Fraktionen. Die AfD kündigte eine eigene Klage in Karlsruhe an.

Mitte Juni hatten Union und SPD gegen die Stimmen der Opposition beschlossen, dass alle Parteien zusammen vom kommenden Jahr an 190 Millionen Euro vom Staat bekommen statt wie bisher 165 Millionen. Sie begründeten das vor allem mit neuen Anforderungen der Digitalisierung, etwa der Kommunikation in sozialen Netzwerken und dem Schutz vor Hackern. Rund um die Uhr erwarteten Bürger Antwort in Foren und anderswo. Datenschutz im Netz werde schwieriger, Betrüger müssten abgewehrt werden. Auch Beteiligungsformen wie Mitgliederbefragungen seien teuer.

Die Opposition hatte dies von Anfang an inhaltlich kritisiert, aber auch das eilige Vorgehen beklagt – das gesamte parlamentarische Verfahren dauerte keine zwei Wochen. Bisher war es zudem üblich, in solchen Fragen einen Kompromiss der Fraktionen zu suchen. Heute stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er das Gesetz durchwinkt oder den Vermittlungsausschuss anruft und damit das Verfahren bremst. Die Zustimmung der Länder ist am Ende aber nicht notwendig, damit das Gesetz in Kraft tritt. Die staatlichen Zuschüsse sind für die Parteien wichtig. Sie bekommen Geld aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, selbst erwirtschafteten Einnahmen und vom Staat. Die Zuschüsse aus Steuergeldern sind von Wahlergebnissen in Bund und Ländern abhängig und machen etwa ein Drittel der Einnahmen aus.

Das „Hauruckverfahren“ der Koalition verstoße gegen die „politische Hygiene“, aber auch gegen die Verfassung, sagte Marco Buschmann von der FDP. Gerade die Anhebung der „absoluten Obergrenze“ für die staatlichen Zuschüsse an die Parteien müsse dem Bundesverfassungsgericht zufolge sorgfältig begründet werden. Dem komme das Gesetz „in keiner Weise nach“. Britta Haßelmann von den Grünen sagte, Parteien müssten zwar finanziell gut ausgestattet sein, um ihren Aufgaben in einer Demokratie nachzukommen. Die Koalition habe aber nicht begründen können, warum es gerade 25 Millionen Euro mehr sein sollten. Zur Begründung gebe es nur „ein paar Stichworte“. Das Gesetz sei „fachlich grottenschlecht“, sagte Jan Korte von der Linken-Fraktion. Das Vorgehen der Koalition beschleunige die Politikverdrossenheit. „Nicht nur ein Schaden für CDU, CSU und SPD, sondern das beschädigt uns alle.“ Wenn die SPD bessere Wahlergebnisse schaffe, bekomme sie auch wieder mehr Geld vom Staat.

Hinter einer Normenkontrollklage müssen mindestens ein Viertel der Abgeordneten des Bundestags stehen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft dann die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes. Die AfD strebt eine sogenannte Organklage an, für die sie keine weiteren Verbündeten braucht. Die Abgeordneten seiner Partei stünden aber bereit, sich als „Klagereserve“ der Normenkontrollklage anzuschließen, sagte der AfD-Politiker Stephan Brandner. 165 Millionen Euro seien aus Sicht seiner Fraktion „mehr als ausreichend“. Er warf den drei anderen Oppositionsfraktionen vor, nur wegen der AfD nach Karlsruhe zu ziehen: „Inzwischen haben sie gemerkt, wir meinen es ernst.“

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