Kommentar Brisanter Fall für Minister Scholz

Saarbrücken · Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) könnte es mit dem geballten Ärger von Millionen Rentnern zu tun bekommen. Das Thema Doppelbesteuerung hat das Zeug zu einem Anti-Scholz-Effekt.

 Volker Meyer zu Tittingdorf

Volker Meyer zu Tittingdorf

Foto: SZ/Robby Lorenz

Die Sache mit der Doppelbesteuerung kann Olaf Scholz um die Ohren fliegen – dem Bundesfinanzminister, der doch so gerne im Wahljahr 2021 Kanzlerkandidat der SPD wäre. Falls der Bundesfinanzhof im Sinne der Kläger den Fall nach Karlsruhe überweist, hat das Thema das Zeug zu einem Wahlkampfschlager zulasten der SPD. Rentner sind schließlich eine große Wählergruppe.

Es war ein politischer Fehler, dass sich Scholz’ Ministerium über das „Königsrecht“ als dritte Partei in den brisanten Prozess eingemischt hat. Der Kläger und sein Anwalt oder Steuerberater kämpfen nun nicht mehr nur gegen die Vertreter eines Finanzamts, sondern auch gegen eine Phalanx von Experten aus dem Bundesministerium.  Eine Ungerechtigkeit, die der Gesetzgeber schnell beseitigen sollte. Und eine Ungerechtigkeit, die sich ausgerechnet ein Sozialdemokrat zunutze macht, um Anliegen von Rentnern niederzuschlagen. Das passt so gar nicht zu einer Partei, die 2017 unter dem Motto „Zeit für mehr Gerechtigkeit“ in den Bundestagswahlkampf zog.

Außerdem ist es ein Unding, dass sich das Ministerium bei der Steuerberechnung einen schlanken Fuß macht. Zwar muss ein Kläger die Doppelbesteuerung in seinem Fall nachweisen, aber das Ministerium muss auch zeigen, dass die Rentenbesteuerung nicht systematisch gegen die Verfassung verstößt. Man wird den Verdacht nicht los, dass die Finanzbehörden gar keine Klarheit über die behauptete Doppelbesteuerung wollen. Sie ziehen lieber das Verfahren in die Länge – womöglich  bis die betagten Kläger gestorben sind.

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