Facebook-Beitrag von David Maaß Im Koalitionsstreit um den AfD-Post gibt es nur Verlierer

Alle Beteiligten werden froh sein, wenn der Fall Maaß zu den Akten gelegt werden kann. Es gibt in der Diskussion keinen Sieger, um das gleich vorwegzunehmen. Was ist passiert? Der GdP-Vorsitzende David Maaß hat auf Facebook die AfD attackiert und ein Foto in Uniform dazu gestellt.

 Daniel Kirch

Daniel Kirch

Foto: SZ/Roby Lorenz

Wenn man die Anfeindungen in den Kommentaren liest, hat man eine ungefähre Ahnung, wie man sich den Bodensatz der Gesellschaft vorzustellen hat.

Der Fall ist darüber hinaus ein Lehrstück für eine aus dem Ruder gelaufene Debatte mit Akteuren, die gerne aus der Hüfte schießen. Maaß hatte in seinem Beitrag eine „Erosion des Rechtsstaates“ beklagt – aus der Sicht von Beamten, denen jeden Tag Straftäter auf der Nase herumtanzen, nachvollziehbar. Wenn aber CDU und SPD umgehend erklären, dass jedes Wort des Beitrages stimme, muss man schon fragen: Welche Parteien haben in den letzten Jahren eigentlich den Rechtsstaat zu dem gemacht, was er heute angeblich ist?

Zweifellos nicht korrekt war das Verhalten des Innenministers. Seinem Ressort sind schwere Fehler unterlaufen, auch kommunikativ geriet der Fall zum Desaster: Man hätte mit David Maaß in aller Ruhe reden und danach der Öffentlichkeit mitteilen können: Ein Disziplinarverfahren wird es nicht geben, wir haben ein klärendes Gespräch geführt und dabei auf einen Rechtsverstoß hingewiesen, damit ist der Fall erledigt. Stattdessen posaunte der Innenminister heraus, der Gewerkschafter habe gegen das Gesetz verstoßen und werde nun zu einem „Sensibilisierungsgespräch“ eingeladen – ohne den Betroffenen vorher zu informieren. Das geht nicht. In diesem Punkt hat die SPD recht.

Ansonsten hat sie sich bei dem Thema allerdings verrannt. Der Vorwurf, Bouillon habe einen unbequemen Gewerkschafter „in die Schranken weisen“ wollen, der sich völlig rechtmäßig verhalten habe, wiegt schwer. Es würde dem gesellschaftlichen Frieden (auch innerhalb der Polizei) dienen, wenn der Vorwurf gerichtlich geklärt würde – dann wüssten Beamte künftig verbindlich, was erlaubt ist und was nicht. Davon abgesehen scheint es doch arg übertrieben, in der Einladung zu einem „Sensibilisierungsgespräch“ eine Straf-Aktion zu sehen. In Unternehmen ist so etwas an der Tagesordnung.

Wirklich irritierend ist aber die Idee, man könne die Neutralitätspflicht im Beamtengesetz eventuell weniger restriktiv gestalten. Der Justizvollzugsbeamte und der Polizeihauptkommissar, die im AfD-Landesvorstand sitzen, würden sich darüber gewiss freuen. Oder man müsste ins Gesetz schreiben, dass die politische Betätigung in Uniform so lange in Ordnung ist, wie es gegen die AfD geht. Da kann man nur sagen: Finger weg! Die Schleuse sollte man gar nicht erst öffnen.

Ansonsten sollten sich das Innenministerium und die Parteien der großen Koalition den wichtigen Fragen des Landes zuwenden. Bis zur Landtagswahl 2022 bleibt nicht mehr so viel Zeit, als dass man wochenlange, unproduktive Diskussion über das Beamtengesetz führen könnte.

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