EU-Reformvertrag ohne Reformen

Brüssel. Die Vorstellung hat etwas Kurioses: Beim Betreten des Tagungsgebäudes werden die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union vor einem Gipfeltreffen künftig nicht mehr von einem, sondern von zwei Präsidenten begrüßt. Der eine amtiert zweieinhalb Jahre und nennt sich Präsident des Europäischen Rates. Der andere bleibt nur sechs Monate und nennt sich EU-Ratspräsident

Brüssel. Die Vorstellung hat etwas Kurioses: Beim Betreten des Tagungsgebäudes werden die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union vor einem Gipfeltreffen künftig nicht mehr von einem, sondern von zwei Präsidenten begrüßt. Der eine amtiert zweieinhalb Jahre und nennt sich Präsident des Europäischen Rates. Der andere bleibt nur sechs Monate und nennt sich EU-Ratspräsident. Im Lissabonner Vertrag steht davon nichts. Denn an dem Dokument wurde, seitdem die Führungsgremien der Gemeinschaft Mitte vergangenen Jahres die letztgültige Fassung erstellt haben, immer wieder herumgebastelt. Auch in Sachen Ratspräsidentschaft. Die sollte nämlich eigentlich wegfallen. Bis jemand auf die Idee kam zu fragen, was denn eigentlich passiert, wenn Europas neue Nummer Eins mal Urlaub hat. Braucht man dann einen Stellvertreter? "Nein", erklärt der CSU-Europa-Abgeordnete Markus Ferber. "Man entschied sich nämlich, die eigentlich bereits gestrichene Ratspräsidentschaft wieder aufleben zu lassen." Vor allem mit Blick auf die Ministerräte. Abgesehen von den Außen- und Verteidigungsministern, die der Präsident des Rates leiten soll, werden die anderen von der Ratspräsidentschaft moderiert. Und wo steht das? Bislang nirgendwo. Ebenso wenig wie die Absprache, dass die eigentlich im Reformvertrag vorgesehene Verkleinerung der Kommission von derzeit 27 auf 18 Mitglieder (inklusive Präsident) auch längst vom Tisch ist. Und das kam so: Nachdem der Lissabonner Vertrag in Irland durchgefallen war, wollte man der Regierung in Dublin etwas Gutes tun. Aber da war ja noch nicht klar, ob die jetzt anstehende neue Kommission unter dem bisherigen Nizzaer Vertrag oder dem neuen Reform-Dokument gebildet werden muss. Gemäß den alten Regelungen hätte ein Land auf seinen Kommissar verzichten müssen, das aber sollte nicht Irland sein. Bei der Gelegenheit verabschiedete der EU-Gipfel sich gleich gänzlich von dem "Zirkus", wie es ein hoher EU-Diplomat ausdrückt, der alle fünf Jahre angestanden hätte und bei dem viele Länder auf einen eigenen Vertreter in der Kommission hätten verzichten müssen. Geplant war die Verkleinerung für 2014, heißt es im Reformvertrag. Doch daraus wird nichts. Wo steht das? Nirgendwo. Noch nicht. Das europäische Vertragsrecht kennt nämlich einen überaus interessanten Trick. Man fügt Nebenabsprachen als Protokoll an. Diese Notiz gilt zwar als vereinbart, wird aber erst dann zum vollständigen Vertragsbestandteil, wenn dieser reformiert wird. Beim Lissabonner Vertrag wird das mutmaßlich schon bald der Fall sein, wenn Kroatien im nächsten Jahr oder spätestens 2011 zum 28. Vollmitglied aufsteigt. Dann tritt auch eine kleine Ergänzung im Protokoll 30 in Kraft, die die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfel in der vergangenen Woche besprochen haben: Neben Großbritannien und Polen darf sich auch Tschechien von der Charta der Grundrechte verabschieden. Das gilt zwar schon, steht aber bislang nirgendwo. Wie all die anderen Dinge auch.Die aktuelle Fassung des Lissabonner Vertrags findet man im Internet unter der Adresse www.consilium.europa.eu/showPage.aspx?id=1296&lang=de.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Zur Absage der Stichwahl für das Präsidentenamt in Afghanistan meint die "Heilbronner Stimme": Mit der Absage der Stichwahl kommt zum militärischen Desaster das politische hinzu. Der alte und neue Präsident hat durch Wahlbetrug und Täuschungsmanöver seine
Zur Absage der Stichwahl für das Präsidentenamt in Afghanistan meint die "Heilbronner Stimme": Mit der Absage der Stichwahl kommt zum militärischen Desaster das politische hinzu. Der alte und neue Präsident hat durch Wahlbetrug und Täuschungsmanöver seine