Die "Westdeutsche Zeitung" aus Düsseldorf feiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot als Sieg der persönlichen Freiheit: Auch wenn das Verfassungsgericht seine "Lex Eckkneipe" auf dem Fundament der Gewerbefreiheit gründet, hat es fakt

Die "Westdeutsche Zeitung" aus Düsseldorf feiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot als Sieg der persönlichen Freiheit: Auch wenn das Verfassungsgericht seine "Lex Eckkneipe" auf dem Fundament der Gewerbefreiheit gründet, hat es faktisch auch die Genussfreiheit verteidigt

Die "Westdeutsche Zeitung" aus Düsseldorf feiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot als Sieg der persönlichen Freiheit: Auch wenn das Verfassungsgericht seine "Lex Eckkneipe" auf dem Fundament der Gewerbefreiheit gründet, hat es faktisch auch die Genussfreiheit verteidigt. Wie stark dieser Genussanspruch die Grenze der Gesundheitsschädigung beim Rauchen, Essen und Trinken überschreitet, sollte auch in Zukunft jeder Bürger selbstverantwortlich entscheiden dürfen. Solange der Jugendschutz gewährleistet ist und die Nichtraucher ein ausreichendes Angebot an Schankkneipen finden, in denen sie ihre Gesundheit nicht schädigen müssen, ist das vollkommen ausreichend. Die "Schwäbische Zeitung" aus Leutkirch erwartet nun eine neue Form des Anti-Raucher-Kampfs: Den Tabakfreunden weht nicht nur in Deutschland ein kalter, rauchfreier Wind ins Gesicht. Aus den Räumen, in denen sie sich noch wohl fühlen können, werden zunehmend Nischen, und zwar ganz ohne gesetzlichen Druck. Eine schleichende gesellschaftliche Ächtung des Rauchens hat eingesetzt, und die entwickelt Eigendynamik und wird nicht mehr aufzuhalten sein. Derweil rät die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" in dem Streit zu mehr Gelassenheit: Es wäre gut, wenn alle Beteiligten vor dem jetzt fälligen zweiten Versuch mal einen Gang zurückschalten und sich auf ein paar Grundsätze verständigen würden. Erstens: Das Schicksal der Nation entscheidet sich nicht in der Eckkneipe. Zweitens: (...) Im Kampf gegen das Rauchen ist der Bußgeldkatalog nicht das entscheidende Instrument. Drittens: In der Rechtspolitik geht es nicht darum, feierlich "Zeichen zu setzen" für dieses oder jenes. Am allerwenigsten hilft es, mit großem Tusch Vorschriften zu verabschieden, die später vor Gericht keinen Bestand haben. Auch die "Financial Times Deutschland" blickt nach vorn: Besser als staatliche Regelungswut wäre es allemal, die Entscheidung den Wirten und ihren Gästen zu überlassen. Wenn die Politik aber meint, dass Nichtraucherschutz ohne sie nicht geht, darf sie keine halben Sachen machen. Sie muss also für ein bundesweit einheitliches Rauchverbot in Gaststätten sorgen, ohne jede Ausnahme. Traut sie sich das nicht, sollte sie die Finger von einer gesetzlichen Lösung lassen.

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