Leserbrief LSVS/Feier Bouillon Es sind noch Fragen offen

LSVS/Feier Bouillon

Ihr Bericht hinterlässt wegen der Punkte, die nicht genannt sind, fühlbares Misstrauen. Zahlungen auf das Anderkonto des eigenen Anwalts sind keineswegs Zahlungen an den Gläubiger LSVS. Wann ist das Geld an den LSVS geflossen? Wieso hat Herr Bouillon diesen Betrag auf das Anderkonto überweisen „lassen“? Stammt das Geld aus einem „Fonds“? Wenn, wie der Sanierer Blank behauptet, „alle möglichen Kosten vollumfänglich beglichen“ sein sollen, dann muss der Zeitpunkt genannt werden, an dem das Geld vom Anderkonto beim LSVS eingegangen ist. Der Minister muss angeben, woher das Geld stammt.

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