Leserbrief Trensferzentren Einreise muss geprüft werden

Transit-/Transferzentren

In einigen Kommentaren zu diesen Einreisezentren wird die Aufenthaltsdauer auf 48 Stunden festgelegt, als handele es sich um eine Zwangshaft. Der Aufenthalt dort ist keine Haft, denn wer nicht bis zur Erfassung seiner oft schwer feststellbaren Daten bleiben möchte, kann jederzeit zurückgehen. Wer dies als Haft bezeichnet, ist ein „Rechtverdreher“; geltendes Recht aber ist, dass die Personalien ordentlich überprüft werden.

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