Eine Korrektur, aber keine Reform beim Erben

Berlin. Von einer Reform der Erbschaftssteuer zu sprechen, ist auch nach der Einigung der großen Koalition nicht angebracht. Das hätte ein gemeinsames Reformziel vorausgesetzt, das es jedoch nicht gab. Anlass der Veränderungen war nur der Korrekturbedarf, den das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hatte. Man hat an dem Gesetz herumgedoktert

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