Ein Heim für Schwerverbrecher

Meinung · Da hat der europäische Gerichtshof die deutsche Politik in eine prekäre Situation gebracht: Sie muss die Lösung für ein Problem finden, das nach Ansicht der meisten Bürger keines ist. Gefährliche Straftäter gehören schließlich hinter Schloss und Riegel. Für immer. Basta. Hat schon Ex-Kanzler Gerhard Schröder gesagt

Da hat der europäische Gerichtshof die deutsche Politik in eine prekäre Situation gebracht: Sie muss die Lösung für ein Problem finden, das nach Ansicht der meisten Bürger keines ist. Gefährliche Straftäter gehören schließlich hinter Schloss und Riegel. Für immer. Basta. Hat schon Ex-Kanzler Gerhard Schröder gesagt.Dass aber auch ein Mörder oder Sexualstraftäter, der seine Strafe verbüßt hat, Rechte besitzt, etwa das Recht, wieder auf freien Fuß zu kommen, ist für viele Menschen schwer zu akzeptieren. Verständlich. Vor allem, wenn man Opfer war. Oder wenn sich dieser Ex-Häftling in der Nachbarschaft niederlässt, Gutachter ihm ein hohes Rückfallrisiko bescheinigen und er deshalb stets begleitet werden muss von Polizisten. Aus Sicht der Bürger ist das absurd und riskant, aus Sicht des Rechts und der europäischen Richter eben nicht. Was für ein Dilemma!Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für verurteilte Schwerverbrecher ist unzulässig. Das ist der Ausgangspunkt der Diskussion, aus der die schwarz-gelbe Koalition ihrem Naturell entsprechend gleich einen handfesten Krach über die Konsequenzen gemacht hat. Nur: Bei dieser Frage geht es um tiefe Sorgen und Ängste der Menschen, die durch Streit nur noch verstärkt werden. Die Koalition wäre daher gut beraten, zügig Lösungen zu erarbeiten, die sowohl dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung dienen als auch - so gut es geht - den Belangen ehemaliger Straftäter gerecht werden. Stattdessen aber scheint sich Schwarz-Gelb wieder einmal zu verzetteln.Schwierig genug wird es ohnehin werden, ein überzeugendes Konzept vorzulegen. Manch einer in Berlin glaubt nach dem ergebnislosen Treffen von Bund und Ländern sogar, es sei unmöglich. Die elektronische Fußfessel bietet jedenfalls keinen echten Schutz. Zu glauben, dass die Fessel Sexualstraftäter abschrecken könnte, ist eher naiv als wirklichkeitsnah. Bleibt somit vor allem die polizeiliche Überwachung. Aufwendig und teuer ist sie, von ihren grotesken Zügen ganz zu schweigen. Wer das also nicht will, kommt an zentralen Einrichtungen nicht vorbei, in denen Schwerverbrecher rund um die Uhr bewacht werden. Und wo Täter auch die Chance auf eine Therapie haben. Das ist der beste, weil sicherste Weg. Zugleich wären damit auch Auflagen des europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht umgesetzt. Freilich ist auch ein solches Vorgehen mit einem erheblichen rechtlichen Wagnis verbunden. Am Ende werden dann vermutlich die obersten Gerichte über Zweifelsfälle entscheiden müssen. Die Erfahrung lehrt, dass die Richter meist ein klares Votum zugunsten der Allgemeinheit fällen. Und das ist auch gut so.

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