Ein abschreckendes Urteil?

Jörg Kachelmann ist wieder dort angekommen, wo er vor vier Jahren nicht sein wollte: in den Schlagzeilen. Dieses Mal wird es ihm gefallen. Er darf sich als Sieger über den Boulevardjournalismus betrachten.

Jetzt muss der Springer-Verlag wohl zahlen. 635 000 Euro: Ein Schmerzensgeld in dieser Höhe wurde in Deutschland noch nie erstritten. Ein grandioser Triumph für den sehr bekannten früheren Wetter-Moderator? Ja und nein.

Das Schmerzensgeld ist zwar sehr hoch, beträgt aber lediglich ein Drittel der Summe, die Kachelmann eigentlich wollte. Das letzte Wort über die Klage des Prominenten gegen die Boulevardjournalisten ist zudem noch nicht gesprochen. Der Springer-Verlag wird erwartungsgemäß in Berufung gehen. Jörg Kachelmann auch.

Der Prozess Kachelmann gegen "Bild" ist mehr als das Aufbegehren eines Prominenten gegen "die schlimmste Hetzkampagne, die mir bisher begegnet ist im deutschen Presserecht ". So hat Kachelmanns Anwalt die Berichterstattung bezeichnet. Hinter solchen Verfahren steckt immer die Frage nach der Pressefreiheit, die Frage danach, wie weit Journalisten gehen dürfen, ohne etwa Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Was ist dem öffentlichen Interesse geschuldet? Was müssen sich Personen des öffentlichen Lebens an Berichterstattung gefallen lassen? Wo beginnt ihre Privatsphäre oder gar ihre Intimsphäre? Die verlieren sie nicht, nur weil sie prominent sind. Aber sie müssen mehr an Berichterstattung aushalten als Personen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen.

Die erste wichtige Frage in solchen Fällen lautet: Wo beginnt die Grenze und wann ist die Grenze überschritten? Die zweite, ebenso wichtige Frage: Wurde vorsätzlich gehandelt? Gab es die Absicht, zu schädigen? Eine solche Absicht sah das Gericht im Fall Kachelmann nicht. Auch keine Kampagne gegen den Moderator. Allerdings: Es wurde eine Grenze überschritten, unter rechtlichen Gesichtspunkten, unter ethischen wohl auch.

Jörg Kachelmann bekommt Genugtuung. Sich gegen den Springer-Konzern zu wehren, darf er als viel beachteten Erfolg verbuchen.

Der Prozess hat auf aufsehenerregende Weise geprüft, wie weit Berichterstattung gehen darf. Doch Kachelmann will offenkundig mehr erreichen als nur ein hohes Schmerzensgeld . Sein Anwalt spricht davon, das Urteil müsse Springer richtig weh tun, sonst ändere sich nie etwas. Das klingt, als wolle er den Kampf gegen den Boulevardjournalismus generell aufnehmen.

Doch ein "Abschreckungseffekt" durch ein hohes Schmerzensgeld ist fraglich. Ein genereller "Verhinderungseffekt" darf sich nicht einstellen. Berichterstattung muss sein. Es geht lediglich um das "Wie".

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