Die Freiheit auf dem Sattel

Das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine gute Nachricht. Weil die Richter der Willkür Einhalt geboten haben, dass sich künftig jeder bei jeder Gelegenheit mangelnde Vorsicht vorwerfen lassen muss.

Das hätte weitreichende Konsequenzen gehabt, wenn es um die Bewertung von Schuld, Unschuld oder Mitschuld geht. So aber hat der gesunde Menschenverstand zum Glück über das peinliche Verhalten einer Versicherung obsiegt. Und nebenbei hat Karlsruhe den Befürworten der Helmpflicht erst einmal den Wind aus den Segeln genommen hat. Auch das ist gut so.

Zweifellos hat das Verfahren die Debatte über einen verpflichtenden Kopfschutz für Radfahrer wieder kräftig angeheizt. Sie wird schon seit Jahren geführt. Die Sicherheitsapostel und Volksbeglücker sind hierzulande unermüdlich unterwegs mit ihrer typisch deutschen Haltung "Wer nicht hören will, muss fühlen". Soll heißen, wer keinen Helm aufsetzen will beim Radeln, der muss eben dazu vom Gesetzgeber gezwungen werden. Nein, danke.

Damit das nicht falsch verstanden wird: Das Lager der Helmfreunde hat in der Tat gute und gewichtige Argumente. Jeder vierte Unfall eines Radfahrers führt zu einer Kopfverletzung. Ein Helm schützt, zumindest aber senkt er das Risiko eines schweren gesundheitlichen Schadens. Deswegen ist es sinnvoll, ihn zu tragen. Zumal es auf deutschen Straßen nicht gerade zuvorkommend, sondern immer ruppiger und aggressiver zugeht. Das gilt für Autofahrer, aber sicher auch für viele Radfahrer . Gefühlt ist die Zahl der nervenden Kampfradler rapide gestiegen, das gehört zur Wahrheit dazu.

Verantwortungsvolle Eltern sollten ihre Kinder deshalb nie ohne Helm fahren lassen. Jeder erwachsene Radler dagegen muss eigenverantwortlich für sich selbst entscheiden dürfen, ob er mehr Schutz oder mehr Wind um die Ohren haben will. Die Freiheit "ohne", die sollte sich jeder nehmen können. Denn es gilt - auch auf dem Zweirad - immer noch das Prinzip des mündigen Bürgers, das eine freiheitliche Gesellschaft ausmacht. Ohnehin neigen Politik und Behörden dazu, alles Mögliche zu regeln und zu reglementieren. Wer andere nach dem Karlsruher Urteil immer noch mit einer gesetzlichen Helmpflicht beglücken will, sollte also daran denken, dass womöglich jeder unter Glück etwas anderes versteht.

Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung besagt: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Jeder muss sich daher so verhalten, dass kein anderer geschädigt, behindert oder belästigt wird. Wenn sich mehr Verkehrsteilnehmer künftig wieder darauf besinnen würden, wäre schon viel erreicht. Mehr jedenfalls als mit einer Helmpflicht.

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