Der Straftarif liegt also bei Bewährung

Justiz Der Straftarif liegt also bei Bewährung Zum Artikel „Zwei Jahre zur Bewährung für versuchten Mord“ (SZ vom 2. Mai) und zu Briefen Wenn ich mal nicht gut drauf bin, lese ich in der SZ über die Urteile der im Landgericht fest verankerten Freisprecheinrichtung.

Der Tarif für versuchten Mord liegt also bei zwei Jahren auf Bewährung. Der Antrag des Oberstaatsanwaltes berücksichtigte bei der Strafe ein freiwillig gezahltes Schmerzensgeld. Davon kann ja wohl keine Rede sein, wenn der Angeklagte vollen Schadenersatz nur leisten will, wenn er nicht ins Gefängnis muss. Dieser Bedingung folgten unsere gütigen Richter gerne.

Wie richtig erkannt wurde, ließ der Unfallfahrer das schwerverletzte Opfer liegen und fuhr weiter, um ungeschoren davonzukommen. Bei diesem Urteil ist ihm das gelungen.

Walter Gräsel, Saarbrücken

Ausländer

Einwanderung ist nüchtern zu sehen

Zum Leserbrief "Ohne Einwanderer keine sichere Rente" von Petra Schütz (SZ vom 29. April)

Wir sollten uns vor einer Glorifizierung der Einwanderung hüten, mit offenen Armen werden Zuwanderer nirgendwo empfangen. Die klassischen Einwanderungsländer (wie Kanada oder Australien) stellen aufgrund ihrer Erfahrungen Forderungen an die Einwanderer (Schulabschluss, Berufsausbildung, Sprachkenntnisse, Startgeld), die unsere Zuwanderer vom Balkan oder aus dem türkischen, arabischen und afrikanischen Raum nicht erfüllen können. Es liegt eine Armutsmigration vor zu Lasten der Sozialsysteme. Die Immigranten aus Polen oder Tschechien dagegen sind gut ausgebildet und integrationswillig, so dass hier ein Gewinn für alle Beteiligten entsteht.

Hermann Wolf, Saarbrücken

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