Leserbrief „Eine Geste der Versöhnung in Völklingen“ / Christian Boltanski Mahnmal muss frei zugänglich sein

„Eine Geste der Versöhnung in Völklingen“, SZ vom 31. Oktober/1. November

Die Installation „Zwangsarbeiter –  Erinnerungsort in der Völklinger Hütte“, geschaffen von Christian Boltanski, die an Leid und Elend der Zwangsarbeiter der Röchling’schen Eisen- und Stahlwerke aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg erinnern soll und in der Sinteranlage des Weltkulturerbes der Völklinger Hütte vorgestellt wurde, ist notwendig und sinnvoll, um die Erinnerung an das Schicksal dieser Menschen nicht verblassen zu lassen. Jedoch ist der Gedenkort, so angemessen er auf den ersten Blick erscheinen mag, falsch ausgewählt: Um an diese Gedenkstätte gelangen zu können, muss der Interessierte Eintritt entrichten. Ja: Eintrittsgeld, um das künstlerische Werk von Boltanski betrachten zu können. Nein: Eintrittsgeld, um durch dieses Werk an Pein und Martyrium der Zwangsarbeiter und die Schuld der Verantwortlichen erinnert zu werden. Ein Mahnmal als Ort der Erinnerung, das auf historische Ereignisse verweist und Betroffenheit auslöst, muss öffentlich zugänglich, muss präsent sein.

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