Bollwerk für Arbeitsplätze

Meinung · In der Finanz- und Familienpolitik hat die schwarz-gelbe Bundesregierung schon viel Wirrwarr gestiftet. Nun bleibt sie wenigstens arbeitsmarktpolitisch auf Kurs. Kanzlerin Angela Merkel weiß, dass die Verlängerung der Sonderregelung beim Kurzarbeitergeld von Gewerkschaften und Arbeitgebern gleichermaßen gewünscht wird. Auch deshalb fiel ihr die Entscheidung dafür nicht schwer

In der Finanz- und Familienpolitik hat die schwarz-gelbe Bundesregierung schon viel Wirrwarr gestiftet. Nun bleibt sie wenigstens arbeitsmarktpolitisch auf Kurs. Kanzlerin Angela Merkel weiß, dass die Verlängerung der Sonderregelung beim Kurzarbeitergeld von Gewerkschaften und Arbeitgebern gleichermaßen gewünscht wird. Auch deshalb fiel ihr die Entscheidung dafür nicht schwer. Eine gute Nachricht - sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betriebe - ist der Regierungsbeschluss allemal. Für die Arbeitnehmer schrumpft das Risiko, wegen wirtschaftlicher Probleme entlassen zu werden. Und den Arbeitgebern fällt es leichter, ihre Stammbelegschaften zu halten, die sie besonders dann wieder dringend brauchen, wenn die Konjunktur anzieht. Nun kann man einwenden, dass die Bedeutung der Kurzarbeit schon jetzt zurückgeht, weshalb eine abermalige Verlängerung fragwürdig erscheint. Tatsächlich ist die Zahl der Anträge zuletzt spürbar gesunken. Das muss aber nichts heißen. Eine Untersuchung des gewerkschaftsnahen WSI-Instituts kommt zu dem Schluss, dass eine größere Entlassungswelle in deutschen Firmen bislang vor allem durch den Abbau von Arbeitszeitkonten verhindert wurde. Die Kurzarbeit rangiere in ihrer Bedeutung dahinter. Weil aber die Guthaben auf den Zeitkonten inzwischen fast ausgereizt seien, gewinne die Kurzarbeit für viele Betriebe erst jetzt an Potenzial. Ohne Anschlussregelung beim Kurzarbeitergeld wären demnächst also gleich zwei Maßnahmen ausgelaufen, die Beschäftigung sichern. Das kann niemand wollen. Fest steht allerdings auch, dass Kurzarbeit gesellschaftlich betrachtet eine teure Angelegenheit ist. Schließlich übernimmt die Bundesagentur für Arbeit nicht nur bis zu 67 Prozent des Verdienstausfalls der Betroffenen, sondern auch die Hälfte der Sozialbeiträge, die vom Unternehmen zu entrichten wären. Schon deshalb muss die Bundesagentur aufmerksam gegen versuchten Missbrauch vorgehen. In der jüngeren Vergangenheit wurden bereits zahlreiche Fälle bekannt, in denen Firmen die Vorteile des Kurzarbeitergeldes nutzten, die Beschäftigten jedoch voll arbeiten ließen. Die Verlängerung der staatlich geförderten Kurzarbeit sollte deshalb auch verstärkte Kontrollen vorschreiben. Insofern ist es schon mal vernünftig, dass die Erstattung der Sozialbeiträge "nur noch" bis Ende 2010 gelten soll. Die betroffenen Betriebe haben trotzdem genügend Planungssicherheit. Zu diesem Zeitpunkt sollten die schlimmsten Krisenauswüchse ohnehin überstanden sein. Eine Dauersubvention beim Kurzarbeitergeld wäre jedenfalls des Guten zu viel.

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