Blasser Auftritt in schwarzen Lackschuhen

Karlsruhe · Eines steht nach den drei Verhandlungstagen am Bundesverfassungsgericht fest: So viel Rampenlicht fiel schon lange nicht mehr auf die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD ). Das Parteiverbotsverfahren ermöglichte ihr die Rückkehr auf die große Bühne, und die NPD nahm das dankbar an.

Denn es war in den vergangenen Jahren leise geworden um sie. Im politischen Orchester steht die Partei am rechten Rand und hält sich an der Blockflöte fest. Pauke und Trompete haben andere: Die Lautsprecher in der rechten Ecke heißen AfD und Pegida. Zu den Demos in Dresden versammelten sich zeitweise vier Mal so viele Menschen, wie die NPD Mitglieder hat. Und die AfD steht vor dem Einzug in weitere Landtage. Deshalb ist die Frage durchaus berechtigt, ob gerade von der NPD die größte Gefahr ausgeht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Staates.

Leise ist freilich nicht zu verwechseln mit harmlos. Deshalb war in den vergangenen Tagen viel von der wehrhaften Demokratie die Rede. Wer sich wehrt, wird vorher angegriffen. Das ist das Argument der NPD-Ankläger. Das Parteiverbotsverfahren ist der Gegenangriff. In jedem Selbstverteidigungskurs wird allerdings gelehrt, dass man Aggression nur im äußersten Notfall mit Attacke begegnen sollte. Natürlich sind die Zeiten gerade schwierig, europaweit bläht der Wind die Segel der Nationalradikalen mächtig auf. Und die Stärke der NPD in Ostdeutschland ist nicht zu unterschätzen. Doch auch ohne die Nationaldemokraten als Gärtner können solche Wucherungen wachsen. Wer Brandsätze auf Asylheime wirft, braucht kein Parteibuch.

Die historische Erfahrung zeigt doch gerade, dass sich nationalsozialistisches Gedankengut entlarven lässt, dass man die Anführer vorführen muss und ihre Anhänger zurückgewinnen kann. Die Schatten des Faschismus wird man mit Verboten nicht los, dafür braucht man das Licht der Vernunft, der Menschlichkeit und der Argumente. Ein Verbot hingegen kann auf Orientierungslose auch eine Faszination ausüben. Unabhängig von der NPD muss der Staat das rechte Auge weit offen halten, er muss deutlich machen, dass jedes Wort, jede Tat unter Beobachtung steht. Der rechtsextreme Terror aus dem Untergrund vor der Nase des wachenden Staates ist traurige Gewissheit und warnendes Beispiel.

Ganz egal, wie das Bundesverfassungsgericht am Ende entscheidet: Die NPD wird das Urteil als Bestätigung verstehen. Ob Persilschein oder Märtyrertod, mit beidem lässt sich arbeiten. Ihre Wortführer sind gut darin, faules Obst als frische Früchte zu verkaufen. In Karlsruhe zeigten sich die NPD-Mitglieder als selbstbewusste Anzugträger in schwarzen Lackschuhen, die sich als die wahren Hüter von Recht und Gesetz vorstellten.

Im Verfassungsgericht war jedoch auch zu beobachten, wie schnell sich der bürgerliche Anstrich abwäscht. Die Verteidigungsstrategie der NPD war mindestens fragwürdig und fiel in sich zusammen wie ein Soufflee, das man aus dem Ofen holt. Man wollte eine inhaltliche Debatte unbedingt vermeiden, das Verfahren kippen, bevor es richtig beginnen konnte. Als es dann um Inhalte ging, hieß die Taktik abstreiten, ausweichen und rausreden, statt sich zu erklären. Das ist zu wenig in einer argumentativen Auseinandersetzung vor Gericht, damit sieht man ziemlich blass aus im schwarzen Talar. Das Karlsruher Rampenlicht hat diese Blässe noch betont.

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