Bei Werkverträgen scheint Nahles zu selbstständig

Berlin · Die Umsetzung der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD ) bereits im November vorgestellten Neuregelung der Werkverträge kommt nicht voran. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird vom Kanzleramt blockiert, sodass er noch nicht wie geplant zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmt werden kann.

Nun will der DGB Druck machen.

Der Missbrauch von Werkverträgen habe "unerträglich zugenommen", erklärte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach gestern in Berlin . Das führe in erster Linie zu Lohndrückerei. "Das, was jetzt im Gesetzentwurf steht, wird nicht zum Untergang des Abendlandes führen." Vielmehr handele sich um die "Umsetzung des Koalitionsvertrages".

Genau an diesem Punkt scheiden sich jedoch die Geister. Kanzlerin Angela Merkel (CDU ) hatte den Entwurf von Nahles mit der Begründung gestoppt, dass er über die Abmachung zwischen Union und SPD hinausgehe. Im Arbeitsministerium weist man das zurück. Die CSU wiederum will das Gesetz mittlerweile komplett verhindern. Dagegen beklagen die Gewerkschaften und die Arbeitsministerin eine wachsende Umgehung von Tarifverträgen durch Werkvertragsarbeiter.

Werkverträge sind zur Abarbeitung spezieller Aufträge durch externe Unternehmen gedacht. Ein Maschinenbauproduzent zum Beispiel, der alle paar Jahre Teile seines Unternehmens renovieren lässt, muss dafür keine fest angestellte Malerkolonne haben. Dafür werden Selbstständige oder Werkvertragsarbeiter eingesetzt. In der Praxis häufen sich jedoch die Missbrauchsfälle. So sorgte etwa die Fleischindustrie für negative Schlagzeilen, weil dort Scheinselbstständige per Werkvertrag zu Dumpinglöhnen Schweine und Rinder verarbeiteten. Nach Gewerkschaftsangaben sind zum Beispiel beim Lebensmittelproduzenten Tönnies in Rheda-Wiedenbrück nur 500 Stammbeschäftigte, aber bis zu 4000 Werkvertragsarbeiter beschäftigt. Auch in anderen Branchen greift diese Praxis um sich. So berichtete Martin Schwärzel, Betriebsratschef im Krankenhaus eines großen Klinikkonzerns, dass von den insgesamt 32 000 Mitarbeitern inzwischen 5000 in Werkvertragsunternehmen ausgelagert worden seien. Dabei handele es sich um GmbHs etwa für das Catering, die Reinigung oder den IT-Bereich. Im Ergebnis gelte für die betroffenen Mitarbeiter nicht mehr der Klinik-Tarifvertrag. Neu Eingestellte verdienten im Schnitt zwei Euro weniger pro Stunde und seien obendrein nur befristet eingestellt.

Der Gesetzentwurf von Nahles zielt auf die Abgrenzung zwischen normalen Arbeitsverhältnissen und Schein-Werkverträgen. Dazu wurde ein Katalog mit acht Kriterien entwickelt, der auf Gerichtsurteilen basiert. Ist die volle Eigenständigkeit über die Herstellung des "Werkes" nicht gegeben, liegt der Verdacht eines Schein-Werkvertrags nah. Das trifft für den zu, der etwa die Leistung "überwiegend" in Räumen eines anderen erbringt und regelmäßig dessen Arbeitsmittel benutzt.

Der Präsident des Arbeitgeberverbandes BDA, Ingo Kramer, hält diese Kriterien nicht für praktikabel. Nahezu alle Handwerksbranchen würden für andere Unternehmen Aufträge erledigen. Dies sei mit der Nahles-Vorlage gefährdet. In der vorliegenden Form werde sie auch nicht kommen, prophezeite Kramer. Nach den Plänen der Arbeitsministerin soll das Gesetz aber Mitte 2016 in Kraft treten.

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