Leserbrief Gewaltserie in Saarbrücken Straftäter im Asyl rigoros abschieben

Gewaltserie in Saarbrücken, SZ vom 26. November

Was muss passieren, dass ein „einschlägig in Erscheinung getretener“ Afghane in Haft kommt beziehungsweise abgeschoben wird? Dabei wäre es einfach: Beim Antrag auf Asyl muss deutlich gesagt werden, dass der Aufenthalt hier während des Asylverfahrens möglich ist, solange man sich an die Gesetze hält. Ebenso muss gesagt werden, dass bei Straffälligkeit abgeschoben wird, egal ob das Heimatland als sicher gilt oder nicht. Dann hat es jeder in der Hand, ob er bleiben kann oder nicht. Wohlgemerkt: Ich bin für die Abschiebung von Straftätern, nicht von Leuten, die sich an Recht und Gesetz halten.

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