Bayerisches Amtsgericht

Es ist wie mit dem berühmten Kürzen von Stuhlbeinen: Sägt man an dem einen, dann sind bald die anderen zu lang, der Stuhl steht schief. Also muss man wieder ran und sägt so immer weiter, mal hier, mal da.

Bis man schließlich ganz unten ist und auf seinem Hosenboden sitzt. Genau da ist jetzt auch das Oberlandesgericht München mit dem anstehenden NSU-Prozess angelangt.

Das sture Beharren auf der ersten Fehlentscheidung, wonach die Auswahl der Presseberichterstatter nach dem Windhund-Prinzip und somit rein zufällig erfolgen sollte, hat alles andere nach sich gezogen. Hat einen Sturm der Entrüstung entfacht, vor allem im Ausland, und den Protest der Politiker. Hat die Verfassungsklage türkischer Medien provoziert und in der Folge das Urteil des Karlsruher Verfassungsgerichts gegen die Münchener Kollegen bewirkt. Die gestern verkündete Verschiebung des gesamten Prozesses ist nun das ultimative Bekenntnis eines Fehlstarts wegen bodenloser Dusseligkeit.

Aber offenbar war's das noch immer nicht, offenbar will das Gericht - noch ist ja ein Rest Stuhlbein übrig geblieben - die Lage weiter verschlimmbessern, indem es die ganze Presseliste wieder auf Null setzt. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht doch viel einfachere Lösungen angeboten, zum Beispiel die nachträgliche Akkreditierung von drei ausländischen Medien. Auch die Video-Übertragung der Verhandlung in einen Nebensaal wäre ein Ausweg gewesen. Alles zurückzudrehen aber, das wird ein neues Kuddelmuddel ergeben und neuen Ärger, Schadenersatz-Klagen inklusive. Denn es gibt viele Medien, die mit hohen Kosten in Vorleistung gegangen sind. Es gibt freie Journalisten, die bereits Verträge geschlossen haben, nachdem sie das Glückslos gezogen hatten. Und was ist mit dem finanziellen Aufwand der Angehörigen im Vertrauen auf den ursprünglichen Terminplan? Von ihrer emotionalen Anstrengung, die ihnen niemand ersetzen kann, nicht zu reden.

Schlechter hätte sich die deutsche Justiz, die in diesem Fall unter den Augen der Welt agiert, nicht präsentieren können. Sie sollte, ja musste bei diesem Verfahren zeigen, dass all die Ermittlungspannen und Peinlichkeiten im Verlauf von zehn Jahren nur ein Unfall des deutschen Rechtsstaates waren, eine Ausnahme. Dass dieser Rechtsstaat ansonsten fair, gerecht und vor allem professionell agiert. Stattdessen ist es, als berate wieder das Königlich Bayerische Amtsgericht, irgendwo da hinter dem Wald. Stattdessen erweisen sich der Vorsitzende Richter, die Pressestelle des Gerichts und alle, die in der Landes-Justizverwaltung und auch politisch über ihnen stehen, als Totalausfälle in Sachen Sensibilität, Sorgsamkeit und Konzentration. Man sollte schon mal Schnupftabak ausreichen in München.

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