Analyse Höherer Pflege-Lohn zu Lasten Pflegebedürftiger?
Berlin · Viele Altenpfleger können sich künftig über deutlich höhere Löhne freuen. Doch wer bezahlt die Rechnung? Ein konkretes Finanzierungskonzept steht noch aus. Aus der SPD kommt bereits die Forderung, auf keinen Fall die Pflegebedürftigen stärker zu belasten.
Für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) war es ein Tag der Freude: Mit den neuen Mindestlöhnen setze man ein Zeichen, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, erklärte er in Berlin. Sein Kabinettskollege, Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), schien weniger euphorisch: Am Ende gehe es um die Frage, „welcher Teil der Mehrkosten über die Pflegeversicherung refinanziert wird“. Bereits am Mittwoch war bekannt geworden, dass die Pflege-Mindestlohnkommission aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern nach langer Diskussion der Regierung eine kräftige Anhebung der Lohnuntergrenze vorschlägt. Erstmals wird dabei auch nach der Qualifikation unterschieden. Für Hilfskräfte soll die Mindestvergütung schrittweise bis April 2022 auf 12,55 Euro steigen. Neu ist, dass für qualifizierte Pflegehilfskräfte sowie für Fachkräfte künftig eigene Lohnuntergrenzen gelten. Hier sind längerfristig 13,20 Euro beziehungsweise 15,40 Euro pro Arbeitsstunde vorgesehen. Die Regierung will den Kommissionsvorschlag zügig umsetzen. Die Mehrkosten lassen sich allerdings nicht genau beziffern. Laut Spahn redet man hier „eher über Milliarden als über hunderte Millionen“. Der Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach, hat dazu eigene Berechnungen angestellt: „Wenn der höhere Mindestlohn dazu führen würde, dass die Vergütung in der Pflege im Schnitt um zwei Euro pro Arbeitsstunde steigt, dann kann das bis zu fünf Milliarden Euro kosten“, sagte er unserer Redaktion.
Die Pflegeversicherung ist bekanntlich nur eine Art Teilkasko. Die Betroffenen tragen also einen Teil der Pflegekosten selbst. Hinzu kommen noch die Aufwendungen für Unterkunft und Essen. Nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ist der Eigenanteil für die reine Pflege zuletzt deutlich gestiegen. 2019 lag er bei durchschnittlich 693 Euro im Monat. Das war ein Plus von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wobei es allerdings große regionale Unterschiede gibt. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel sind nur 520 Euro fällig, in Baden-Württemberg dagegen 953 Euro. Wenn sich die Löhne nun stärker annähern – derzeit wird auch um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gerungen –, dann wäre das auch mit höheren Eigenanteilen vor allem in jenen Bundesländern verbunden, in denen die reinen Pflegekosten vergleichsweise günstig sind.
Sowohl die Union als auch die SPD wollen deshalb Änderungen bei der Finanzierung. Allerdings wohl in unterschiedlichem Maße. „Die Steigerung der Pflegekosten durch die Anhebung des Mindestlohns darf nicht allein zulasten der Pflegebedürftigen gehen“, meinte der CDU-Sozialexperte Peter Weiß. SPD-Mann Lauterbach geht einen Schritt weiter: „Auf keinen Fall darf der Eigenanteil steigen“. Einen entsprechenden Beschluss hatte der SPD-Vorstand schon im vergangenen Jahr gefasst.
Würden die Eigenanteile gedeckelt werden, hätte die Pflegeversicherung die Kostensteigerungen zu tragen. Dazu müsse der Pflegebeitrag erhöht werden, und ein Teil der Pflegekosten müsse künftig über Steuern bezahlt werden, erläuterte Lauterbach. „Und der dritte Punkt: Die privat Pflegeversicherten müssen auch einzahlen. Das heißt, die Grenzen zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung müssen verschwinden“, so der SPD-Politiker.
Zu einer „Bürgerversicherung“, wie sie der SPD auch bei der Krankenversicherung vorschwebt, wird es mit der Union kaum kommen. Für die Anhebung des Mindestlohns will Spahn aber einen Finanzierungsvorschlag bis zur Jahresmitte vorlegen.