Das bislang einmalige Strafverfahren Brüssels gegen Polen beschäftigt viele deutsche Medien. So schreibt die „Frankfurter Rundschau“ dazu:

Die EU-Kommission hat rechtmäßig und richtig gehandelt, als sie jetzt ein Sanktionsverfahren gegen Polen eingeleitet hat. Dort hat die nationalkonservative Regierungspartei PiS Justizreformen auf den Weg gebracht, die die Rechtsstaatlichkeit aushöhlen. Polens neuer Premier Mateusz Morawiecki hat erklärt, sein Land sei kein Bittsteller, der in Brüssel fragen müsse, ob er seine Justiz reformieren dürfe. Er liegt richtig und falsch zugleich. Polen ist ein souveräner Staat. Doch eine EU-Mitgliedschaft heißt eben auch, dass sich Polen an die Grundwerte und das Recht der Union halten muss.

Die „Berliner Zeitung“ ist skeptischer, was den Druck auf Warschau angeht:

Für einen Entzug der Stimmrechte braucht es Einstimmigkeit. Und Ungarn, dessen Regierung sich den eigenen Staat ebenso untertan machen will wie die PiS, hat schon gesagt, dass es einem Teilrauswurf der Warschauer Brüder im Geiste nicht zustimmen will. So folgt daraus erst einmal gar nichts. Die Regierung in Warschau kann sich getrost zurücklehnen. Ihr wird nichts passieren, auch weil sich die EU-Kommission an die Verträge hält und halten muss.

Die „Welt“ rät der EU jetzt:

Es gibt Überlegungen, europäische Strukturfonds künftig an die Rechtsstaatlichkeit ihrer Mitglieder zu binden und Polen damit Gelder zu entziehen. Die EU sollte nicht zögern, diese Reform vorzunehmen. Gleichzeitig muss jedem klar sein: Die Warschauer Ideologen werden sich davon kaum beeindrucken lassen. Über kurz oder lang wird die EU sich zweiteilen müssen: in ein Kerneuropa der Westlichkeit und in ein Randeuropa. Das Polen der PiS-Partei wird zum Rand gehören.

Den Bericht der Antidiskriminierungsstelle zu höheren Preisen für Frauen kommentiert die „Neue Osnabrücker Zeitung“:

Selbst wenn nur ein kleiner Teil der Konsumwelt betroffen ist: Ungleiche Preise für Frauen und Männer bei gleicher Leistung sollten endlich aussterben. In einem ersten Schritt ist es sinnvoll, dass Kunden selbst das Angebot hinterfragen. Aber wenn das Verbraucherschutzministerium von den Bürgern fordert, einen Bewusstseinswandel bei den Anbietern herbeizuführen, macht es sich die Lösung zu einfach. Niemand wird einfach so seinen Friseur verklagen. Und wegen 1,80 Euro kilometerweit zur nächsten Reinigung zu fahren ist nicht unbedingt attraktiv. Selbstverpflichtungen in den betroffenen Branchen wären ein guter Schritt. Alternativ sollten Verbraucherschützer den gesetzlichen Anspruch auf Gleichbehandlung durchfechten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort