Sieben Jahre Haft für deutschen Manager Im VW-Skandal setzen die USA auf maximale Härte

DETROIT (dpa) Sieben Jahre Gefängnis, 400 000 Dollar Geldstrafe – VW-Manager Oliver Schmidt bezahlt seine Rolle in der „Dieselgate“-Affäre mit der Höchststrafe. Das Urteil zeigt abermals, dass die USA bei der Aufarbeitung des Abgas-Skandals – anders als Deutschland und Europa – auf maximale Härte setzen. Ein wichtiger Faktor dabei ist der zuständige Richter Sean Cox. Er macht keinen Hehl daraus, dass er bewusst Exempel statuieren will. Es müsse ein abschreckendes Signal an alle Unternehmen gesendet werden, dass Verantwortliche bei Wirtschaftskriminalität nicht verschont bleiben.

 Der frühere VW-Manager Oliver Schmidt nach seiner Verhaftung.

Der frühere VW-Manager Oliver Schmidt nach seiner Verhaftung.

Foto: dpa/Uncredited

Vor Schmidt, von 2012 bis 2015 in leitender VW-Funktion mit Umweltfragen in den USA betraut, hatte Cox bereits den Ingenieur James Robert Liang für drei Jahre und vier Monate hinter Gitter geschickt. Die Schärfe des Urteils überraschte ebenfalls, zumal die Staatsanwaltschaft Liangs umfassende Kronzeugen-Aussagen gelobt und als Grund genannt hatte, Schmidt in die Enge treiben und zu einem Geständnis bewegen zu können. In beiden Fällen hatten die Angeklagten Deals mit den Strafverfolgern ausgehandelt und dadurch auf ein geringeres Strafmaß gehofft. Cox spielte jedoch nicht mit.

Die Kompromisslosigkeit des Richters passt zur Linie, die die US-Behörden auch insgesamt gegen den Autobauer fahren. Zum Verhängnis wurde VW nicht nur der massenhafte Abgasbetrug an sich, sondern auch angebliche Vertuschung und Irreführung der Ermittler. Nach monatelangen Täuschungsversuchen – in den Klageschriften ist unter anderem von Beweismittelvernichtung und gezielten Falschaussagen die Rede – wollte die US-Justiz daher offenbar ein klares Zeichen setzen. Dieser Null-Toleranz-Kurs spiegelte sich auch in den Einigungen mit Sammelklägern auf Konzernebene wider, bei denen VW Entschädigungszahlungen und Strafen in Nordamerika akzeptierte, die sich auf über 25 Milliarden Euro belaufen könnten.

Und die Ermittlungen sind keineswegs abgeschlossen. Doch weil sich der Konzern weitgehend freigekauft hat, geht es vor allem einzelnen Mitarbeitern an den Kragen. Insgesamt haben die USA bislang Strafanzeigen gegen acht aktuelle und frühere VW-Mitarbeiter veröffentlicht. Nach den Urteilen gegen Liang und Schmidt wird noch nach sechs Beschuldigten gefahndet – darunter Ex-Entwicklungsvorstand Heinz-Jakob Neußer. Reisen ins Ausland dürften für sie gefährlich sein.

Bleibt die Frage, warum die rechtliche Aufarbeitung in Deutschland mit dem Tempo in den USA nicht Schritt hält. Zum einen unterscheiden sich die Rechtssysteme stark. Zivilrechtlich ist es in den USA wegen der Möglichkeit von Sammelklagen einfacher, rasch Druck gegen ganze Unternehmen aufzubauen. Allerdings ist im Fall des Abgas-Skandals auch die Rechtslage eine andere, wegen der strengeren Grenzwerte bei Stickoxid-Schadstoffen ist VW dort deutlich stärker in der Bredouille.

Doch auch hierzulande droht noch einiges Ungemach, wenngleich sich die Verfahren derzeit hinziehen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen etliche Personen wegen Betrugsverdachts, darunter auch den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn. Eine Klageschrift gibt es jedoch noch nicht. Zudem gibt es milliardenschwere Klagen etlicher Anleger, die dem Konzern eine Verletzung von Informationspflichten und damit Marktmanipulation vorwerfen – sie verlangen Wiedergutmachung für erlittene Kursverluste. Daneben versuchen Anwälte auch in Europa, Schadenersatz für VW-Diesel-Besitzer zu erstreiten, allerdings mit ungewissen Chancen auf Erfolg.

Schmidt, der im Januar vor dem Rückflug von einem Florida-Urlaub auf der Flughafen-Toilette verhaftet wurde, blickt heute verbittert auf VW: „Ich muss sagen, dass ich mich im Diesel-Skandal von meinem Unternehmen missbraucht fühle.“ Sein Fehler sei vor allem gewesen, Befehle befolgt zu haben: „Ich hätte diese Anweisungen ignorieren sollen.“

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