Zähe Regierungsbildung macht’s möglich Die neue Koalition kann aus dem Vollen schöpfen
BERLIN Je mehr sich die Regierungsbildung hinzieht, desto länger bleibt auch die Haushaltsführung des Bundes ein Provisorium. Nur schon beschlossene Projekte können umgesetzt werden. Dank guter Konjunktur dürften so aber auch die Überschüsse wachsen – zur Freude einer neuen Koalition.
„Der Bundeshaushalt 2018 wird erst im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten. Ab Januar gelten deshalb die grundgesetzlichen Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung“, erläuterte der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Eckhardt Rehberg (CDU), gestern im Gespräch mit unserer Redaktion. Für Familien in Deutschland heißt das zum Beispiel, dass sie nicht um die Ausbezahlung ihres Kinder- oder Elterngeldes fürchten müssen. Genauso wie auch die Gehälter der Staatsbediensteten gesichert sind.
Dafür gibt es klare Vorgaben in den Artikeln 111 und 112 der Verfassung. Demnach müssen die Verpflichtungen des Bundes auch dann weiter erfüllt werden, wenn noch kein neuer Etat rechtskräftig ist. Neben den laufenden Sozialleistungen fallen darunter zum Beispiel auch die geltenden Programme für den Breitbandausbau und zur Unterstützung der Kommunen. Gesetzlich bestehende Einrichtungen sind laut Grundgesetz ebenfalls zu erhalten. Das betrifft etwa die laufenden Betriebskosten für Ministerien bis hin zur Beschaffung notwendiger Ersatzcomputer. „Zu einem Regierungsstillstand wie in Amerika wird es nicht kommen“, versichert Rehberg. In den USA war die Bundesverwaltung schon zeitweise gelähmt, weil sich Republikaner und Demokraten nicht auf einen Etat einigen konnten.
Die vorläufige Haushaltsführung hat freilich auch eine problematische Kehrseite: Ohne ein neues Haushaltsgesetz kann es keine neuen Investitionen geben und praktisch auch keine neuen Förderprogramme oder zusätzliche Stellen bei der Bundespolizei. Mal eben ein paar Milliarden Euro extra für den Straßenbau locker machen, ist nicht drin. Und auch der für das kommende Jahr vorgesehene Start eines Präventionsprogramms gegen islamistischen Terrorismus steht einstweilen nur auf dem Papier.
Zwar ist ein haushälterisches Provisorium gerade nach Wahljahren wegen der langen Regierungsfindung nicht ungewöhnlich. 2014 etwa konnte der maßgebliche Etat deshalb erst im Sommer in Kraft treten. Aber immerhin war die Regierungsbildung damals schon Ende 2013 abgeschlossen. Aktuell steht der Zeitpunkt dagegen völlig in den Sternen, nachdem die Jamaika-Sondierungen gescheitert sind. Soviel ist aber jetzt schon gewiss: Mit die Regierungsbildung wird es deutlich länger dauern als nach der Bundestagswahl 2013.
Unter finanzpolitischem Aspekt kann eine neue Regierung diesmal allerdings nur gewinnen. Bleiben die laufenden Ausgaben nämlich noch längere Zeit im Sparmodus, dürfte die Schatulle des Bundes wegen der sprudelnden Steuereinnahmen noch praller gefüllt sein als ohnehin schon erwartet. Anders als ursprünglich geplant ist in diesem Jahr ein Rückgriff auf die Flüchtlingsrücklage im Umfang von rund sieben Milliarden Euro nicht nötig. Obendrein wickelt der Bund die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Rückzahlung der Kernbrennsteuer in ungefähr gleicher Höhe an die Stromkonzerne locker ohne neue Kredite ab. Und für 2018 haben die Steuerschätzer weitere zusätzliche Milliardeneinnahmen prognostiziert.
Eine neue Koalition kann also wahrlich aus dem Vollen schöpfen. Vor diesem Hintergrund sollte das Regieren in den nächsten vier Jahren regelrecht Spaß machen.