Abtreibungsdebatte Paragraph 219 a ist frauenfeindlich

Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches bestraft Werbung für Abtreibungen. Vor allem macht er es vielen Frauen schwer, einen Arzt zu finden, der ihnen bei einem legalen Schwangeschaftsabbruch hilft. Das ist schizophren.

Es war ein langer Kampf. Von der Todesstrafe auf Abtreibung während der Nazi-Zeit bis zur Straflosigkeit in der DDR der 70er Jahre. Und heute? Der aktuelle Konsens mit Zwölf-Wochen-Frist und Beratungsschein ist Produkt eines jahrzehntelangen Austarierens von Interessen, die sich teilweise ausschließen. Daher verwundert es nicht, dass eine absurde Regelung wie die in Paragraph 219a bis heute stehen geblieben ist.

Zu glauben, dass weniger Information zu weniger Abtreibungen führt, ist ein Trugschluss. Eine ungewollte Schwangerschaft ist nun mal ein denkbares Ereignis im Leben einer Frau. Es bringt niemanden weiter, wenn man Ärzte, die Informationen für den Fall der Fälle bereitstellen, kriminalisiert und zu Geldstrafen verurteilt. Ganz im Gegenteil. Die Tatsache, dass sich Mediziner, die Abbrüche vornehmen, von selbsternannten „Lebensschützern“ so bedroht fühlen, dass sie mehrheitlich darüber schweigen, ist alarmierend. Ein gesellschaftliches Tabu, das durch Paragraph 219a verstärkt wird. Die völlig deplatzierte Verunglimpfung von Information als „Werbung“ weckt falsche Assoziationen. Kein vernünftiger Mensch würde auf die Idee kommen, Abtreibung als etwas Erstrebenswertes anzupreisen. Es geht darum, dass ein Arzt, der online im Zusammenhang mit Abtreibung auf die nächstgelegene Beratungsstelle von Pro Familia hinweist, nichts auf der Anklagebank zu suchen hat. Frauen rechtlich die Möglichkeit zu bieten, bei Ärzten einen Abbruch durchführen zu lassen und gleichzeitig die ausführenden Ärzte an den Pranger zu stellen, ist schizophren.

 Und was macht es mit den Frauen? Es macht sie zu unmündigen Wesen, denen man gewisse Informationen auf einer Webseite – wo sich junge Frauen heutzutage nun mal vor allem informieren – vorenthalten muss. Weil sie sich Abtreibung sonst zum Hobby machen könnten? Danke, Vater Staat. Es würde uns Frauen weiterhelfen, wenn es endlich gesellschaftlicher Konsens wäre, dass keine Frau gegen ihren Willen ein Kind zur Welt bringen sollte. Hürden bei der Aufklärung torpedieren diesen Prozess. Was gerade dort offensichtlich wird, wo das Netz an Beratungsmöglichkeiten schlecht ausgebaut ist. Beispiel: In ganz Trier gibt es nach Angaben von Pro Familia derzeit keinen Gynäkologen mehr, der Abtreibungen vornimmt. Es könnte bald auch in anderen Städten so weit sein, wenn es mit der Stigmatisierung und den Strafanzeigen gegen Ärzte so weitergeht.

Keine Frau treibt aus Lust und Laune ab. Eine ungewollte Schwangerschaft ist eine höchst belastende Situation – und ein Kind ist eine Entscheidung fürs Leben. Es ist bevormundend genug, dass uns Frauen nach der geltenden Regelung nicht zugetraut wird, diese Entscheidung alleine und ohne Beeinflussung von außen treffen zu können. Angesichts der schwierigen Grundsatzdebatte und der so unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Gesellschaft ist das aber als Konsens vertretbar. Nicht vertretbar ist jedoch der Paragraph 219a in seiner jetzigen Form. Er gehört entweder abgeschafft oder zumindest abgeschwächt. Aufklärung darf keine Straftat sein. 

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