Wo Trump Recht hat Deutschland muss sich um seine IS-Kämpfer kümmern

Die Volksseele könnte kochen, wenn IS-Kämpfer tatsächlich nach Deutschland zurückgeholt werden. Nun sollen die Terroristen wieder in das Land dürfen, dem sie einst quasi den Krieg erklärt haben. Menschen, die sich an barbarischen Taten beteiligt haben.

Meinung: Deutschland muss sich um seine IS-Kämpfer kümmern
Foto: SZ/Robby Lorenz

Sie hätten sich vorher überlegen können, mit wem sie sich einlassen. So werden sicherlich viele Bürger denken. Und es ist ihnen nicht zu verübeln angesichts der Bilanz des Grauens. Zu der auch Attentate wie in Paris, London oder Berlin gehören.

Doch so simpel ist es nicht. Abseits verständlicher Empörung und Ängste gilt, wer deutscher Staatsbürger ist, hat das Recht, auch wieder in Deutschland einzureisen oder hier aufgenommen zu werden. Genauso schiebt die Bundesrepublik straffällig gewordene Ausländer in ihre Heimatländer ab. Staaten sind nun mal für ihre Bürger verantwortlich, das gilt auch für Kriminelle. Dazu gehört ebenso, dass bei Kindern und Minderjährigen eine besondere Fürsorgepflicht besteht. Sie dürfen ihrem Schicksal nicht einfach überlassen werden.

US-Präsident Donald Trump hat somit Recht, wenn er sagt, es sei nicht die Sache der USA, über ausländische Terroristen und ihre Familien zu richten. In früheren Zeiten wäre dazu aber über diplomatische Kanäle eine für alle Seiten tragfähige Lösung erarbeitet worden. Aber im Verhältnis zu Amerika und seinem twitternden Präsidenten sind diese Zeiten vorbei. Es wird daher nichts nützen, wenn man die Trump-Regierung mit der historischen Wahrheit konfrontiert, dass die Entstehung des IS eine Folge des Irak-Kriegs der Amerikaner und des danach zugelassenen Machtvakuums in der Region gewesen ist. Aber unerwähnt bleiben darf dieser Fakt in der ganzen Debatte nicht.

Was also tun? Die Bundesregierung kann nur mit klarer Kante reagieren. Sie muss alles daran setzen, dass IS-Rückkehrer nicht zum Sicherheitsrisiko werden, kurzum: Es gibt keinen Grund für Großzügigkeit – wer in Syrien oder im Irak unter der Fahne des IS gekämpft und womöglich schreckliche Verbrechen begangen hat, darf nicht frei in Deutschland herumlaufen, sondern muss gleich wieder in Untersuchungshaft genommen werden. Jeder Fall gehört genau unter die Lupe genommen, was angesichts der desolaten Lage in den betroffenen Ländern extrem schwierig, aber nicht unmöglich ist. Zwar sagt die Bundesregierung, es gebe keinen offiziellen Kontakt zu den Kurden, die die meisten IS-Kämpfer festhalten. Weil sie keinen Staat repräsentierten. Aber die Regierung hat keine andere Wahl, als in intensive Gespräche einzutreten, damit Kämpfer nicht einfach freigelassen werden. Zur Erinnerung: Als es um Waffenlieferungen für den Kampf gegen den IS ging, waren die Kurden gefragte Partner.

Eine Rückführung von Kämpfern darf auch nur dosiert erfolgen, um mögliche Gefahren zu minimieren und die Justiz nicht zu überlasten. Mehrfach haben die Gerichte auch schon bewiesen, dass schnelle Verfahren und klare Urteile gegen ehemalige IS-Terroristen möglich sind. Das zumindest sollte etwas beruhigen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort