Leitartikel Es gibt kein Recht auf Organe eines anderen Menschen

Seit dem Göttinger Organspendenskandal doktert die deutsche Politik an dem Thema herum. Die Reform von 2012 brachte neben einer besseren Absicherung der Organentnahme gegen Missbräuche jeder Art die verbindliche Information aller Bürger und die Aufforderung an sie, sich zu entscheiden, ob sie als Spender zur Verfügung stehen.

Kommentar zum Organspendegesetz und Widerspruchslösung
Foto: SZ/Roby Lorenz

Die Zahl derjenigen, die einen entsprechenden Ausweis bei sich tragen, ist seither tatsächlich etwas gestiegen, aber nicht durchschlagend. Viele sind desinteressiert oder verdrängen das unangenehme Thema, andere wollen einfach nicht.

An der Tatsache, dass jährlich rund 1000 Menschen in Deutschland sterben, weil Spenderorgane fehlen, hat sich durch die damalige Reform wenig geändert. Auch weil es noch viele weitere Hindernisse gibt. So nutzt ein Spendenausweis nichts, wenn die Klinik, in die der Betroffene eingeliefert wird, kein Interesse an einer Organentnahme hat. Oder wenn das richtige Organ nicht schnell genug zum richtigen Empfänger kommt.

Das soll nun die neue, im Bundeskabinett verabschiedete Reform verbessern. Sie verschafft Entnahmekrankenhäusern mehr Geld, also einen Anreiz, sich an dem Transplantationssystem zu beteiligen. Und den Transplantationsbeauftragten der einzelnen Kliniken mehr Zeit und Kompetenzen. Ausgeklammert hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in seinem Gesetzentwurf die große Grundsatzentscheidung: Zustimmungslösung oder Widerspruchslösung. Muss jeder zu Lebzeiten aktiv zugestimmt haben, dass man ihm im Todesfall etwas aus dem Körper schneidet, wie es jetzt gilt? Oder reicht es schon, wenn er nicht widersprochen hat? Letzteres würde die Zahl der zur Verfügung stehenden Organe natürlich sofort schlagartig erhöhen.

Der Bundestag wird darüber wohl im nächsten Jahr entscheiden, ohne Fraktionszwang. Und das ist auch gut so. Denn hier geht es um eine zutiefst ethische Frage. Wer nicht Nein sagt, sagt nicht automatisch schon Ja. Nirgendwo sonst in der Lebenswirklichkeit wird so etwas angenommen. Und viele Menschen haben Angst, dass der Hirntod noch nicht wirklich das Ende des Lebens ist. Dass gepfuscht wird. Oder dass geliebte Angehörige verstümmelt werden, vielleicht sogar aus kommerziellen Gründen.

Niemand kann vorhersagen, wie diese Abstimmung im Bundestag ausgehen wird. Die Politik sollte deshalb nicht darauf setzen, dass die Widerspruchslösung kommt. Ganz unabhängig davon muss sie weiterhin alles tun, um das System der Transplantationsmedizin optimal zu organisieren und die Menschen zur Organspende zu bewegen. Ein Organspenderregister fehlt zum Beispiel noch, denn ein Ausweis nützt wenig, wenn er nicht gefunden wird. Kein Kranker sollte leiden müssen, bloß weil Machbares unterlassen wurde. Das ist das eine. Das andere: Wenn eine Transplantation gelingt – medizinisch gibt es sie noch nicht lange – ist es immer noch wie ein Wunder, ein zweites Leben. So bitter es für jeden Todkranken ist: Ein Recht auf Organe eines anderen kann es aber nicht geben.

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