Leichterer Abschuss Der Wolf weckt bei manchen mehr Ängste als Freude

Beim Thema Wolf und dem Umgang mit ihm ist das letzte Wort auch nach der nun gefundenen Einigung zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium noch nicht gesprochen. Zum einen, weil allen Prognosen zufolge die Population weiter wachsen wird – und damit garantiert auch die Schäden für Viehhalter.

Kommentar:  Abschuss des Wolfs wird erleichtert
Foto: SZ/Robby Lorenz

Auf alle Fälle werden die Ängste der Bürger in den betroffenen Bundesländern, in denen der Wolf vermehrt auftritt, tendenziell größer und nicht kleiner werden.

Zum anderen haben die beteiligten Ressorts einen Kompromiss gefunden, der vor allem Agrarministerin Klöckner nicht zufriedenstellen kann. Gewiss, ihre Kontrahentin, Umweltministerin Schulze, hat sich aufgrund des öffentlichen Drucks bewegt. Aber die Einigung folgt weiter dem extrem strengen Artenschutz und bleibt damit klar hinter dem zurück, was Klöckner gefordert hat. Und was eine EU-Richtlinie nach ihrer Ansicht auch möglich gemacht hätte. Zusammengefasst gilt also künftig: Wenn nötig, geht es dem Wolf und seinem Rudel an den Kragen, aber nur ein bisschen – oder anders: bis weitere Schäden ausbleiben. Das ist sicherlich ein Fortschritt zum Status Quo. Aber eben nicht mehr. Neuer Streit um den Wolf ist deshalb in der schwarz-roten Koalition nicht ausgeschlossen.

Es ist wahr, die Zahl der Wölfe in Deutschland ist im Moment noch absolut überschaubar; auch betonen die Behörden regelmäßig, dass sie jeden einzelnen nach wie vor auf dem Schirm haben. Vorbeugen ist aber besser als heilen – eine präventive Kontrolle, unabhängig von den existierenden Gefahren, würde den Menschen in den neuen Wolfs-Gebieten deutlich mehr helfen. Denn die Aufregung und die Ängste – wenn vielleicht auch nur gefühlt – scheinen mittlerweile größer als die Freude über die Rückkehr der Tiere in die heimischen Wälder. Auch den Weidetierhaltern wäre mit einer numerischen Obergrenze, durchaus regionalisiert geregelt, mehr geholfen. Außerdem bleibt einiges im geänderten Naturschutzgesetz eine Frage der Definition und der Ausgestaltung: Was zum Beispiel „ernste“ landwirtschaftliche Schäden sind, damit Wölfe „entnommen“ werden können, ist bisher sehr vage. Wirklich konkret ist eigentlich nur das Verbot der Fütterung, damit die Tiere nicht die Scheu vor dem Menschen verlieren. Das wiederum sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Die Annahme liegt nahe, dass die Einigung auch deshalb zustande gekommen ist, weil man den Wolf sozusagen vom Eis haben wollte. Der Druck auf die erbittert streitenden Ministerinnen war in den letzten Wochen erheblich. Speziell aus den Wolfsländern im Osten. Thüringen, Brandenburg, Sachsen, wo der Umgang mit den Tieren in die Wahl-Auseinandersetzung geraten ist. Doch das Thema ist auch mit dem ministeriellen Kompromiss noch lange nicht abgeräumt, es wird bleiben. Weil es nun mal um eine Grundsatzfrage geht, die spätestens dann wieder aufkommen dürfte, wenn ein Abschuss erneut notwendig sein wird: Wie viel Wolf verträgt der Mensch?

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