Verfassungsänderung Warum Kinderrechte ins Grundgesetz gehören

Nein, es gibt keine Automatismen. Kein armes Kind wird plötzlich nicht mehr arm sein, wenn Kinder über das Grundgesetz besser geschützt werden. Dennoch gehört Kinderschutz in den Gesetzestext, kommentiert Hagen Strauss.

Bundestagsdebatte: Warum Kinderrechte ins Grundgesetz gehören
Foto: SZ/Robby Lorenz

Auch wird dadurch leider niemand abgehalten werden, ein Kind zu demütigen, zu misshandeln oder zu missbrauchen. Im letzten Jahr waren laut BKA-Chef Münch über 14 000 Jungen und Mädchen von sexueller Gewalt betroffen. Tendenz gleichbleibend. Diese schlimmen Straftaten wird es immer geben.

Trotzdem wird eine solche Verfassungsänderung nicht ohne Folgen bleiben. Denn wenn Kinderrechte im Grundgesetz speziell verankert sind, muss sich auch praktisch etwas tun. Es entsteht ein besonderer Zugzwang. Das ist dann die weitreichende Aufforderung, dass Staat und Gesellschaft ihre Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und gleiche Entwicklungschancen viel besser wahrnehmen müssen als bisher. In Zeiten hoher Armut ist dies sicherlich wichtig.

Darüber hinaus muss der Schutz von Jungen und Mädchen vor Gewalt dann deutlich gestärkt werden, wenn Kinder als Rechtssubjekte ausdrücklich genannt werden. Dass es Nachholbedarf gibt, hat das BKA zum Beispiel mit Blick auf die Verbreitung von kinderpornografischem Material klargemacht. Die Interessen der Kinder hätten zudem nach einer solchen Grundgesetzergänzung bei vielen gesetzlichen Maßnahmen Vorrang. Bei Verstößen könnte dann sogar Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Denn steht etwas im Grundgesetz, ist es erst recht einklagbar. Das alles sollte einem der Nachwuchs wert sein, wenn man als Politiker den Satz verwendet: Kinder sind unsere Zukunft. Gehört auch gestern wieder im Bundestag. Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, steht zudem schon lange auf der Agenda – selbst die jahrelang so skeptische CDU hatte die Idee in ihr Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 aufgenommen. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD findet man sie ebenfalls. Deutschland hat überdies die vor 30 Jahren auf den Weg gebrachte UN-Kinderrechtskonvention schon vor Jahren ratifiziert. Die Konvention empfiehlt im Prinzip den Verfassungsrang. Doch passiert ist seitdem nichts.

Nach dem Willen der Parteien – mit Ausnahme der AfD – wird sich das jetzt ändern. Gut so. Konkret darf es aber keine Schwächung der Eltern und gleichzeitig eine Stärkung des Staates sowie seiner Einflussmöglichkeiten auf die Familie und die Erziehung geben. Die Rechte der Eltern müssen gewahrt bleiben. Deswegen ist es richtig, wenn nun noch einmal eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis zum Ende des Jahres geeignete Formulierungsvorschläge erarbeitet. Nach all den Jahren kann man die paar Monate auch noch abwarten.

Wenn etwas ins Grundgesetz aufgenommen worden ist, verschwinden gewiss nicht die Alltagsprobleme. Sie rücken jedoch mehr ins Bewusstsein. Und dadurch wächst zugleich der Druck auf die Regierenden, eine bessere Politik zu machen. Die Kinder hätten es verdient.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort