Berliner Mietendeckel Krachende Niederlage für einen Irrweg

Es war das politische Prestige-Projekt des rot-rot-grünen Senats in Berlin. Und es sollte eine positive Signalwirkung haben weit über die Grenzen der Hauptstadt hinaus. Beides ist nun krachend gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Berliner Mietendeckel-Gesetz für null und nichtig erklärt. Eine Regelung wohlgemerkt, die nicht nur das Einfrieren von Mieten zum Inhalt hatte, sondern auch deren zwangsweise Absenkung. Nun können sich die Kritiker bestätigt fühlen: Der Mietendeckel ist das falsche Mittel, um den Mieten-Wahnsinn auch in anderen Teilen des Landes in den Griff zu bekommen. Er ist ein verhängnisvoller Irrweg. Das dürften besonders jene Mieter in der Hauptstadt zu spüren bekommen, bei denen der Vermieter auf Nachzahlungen besteht. 

Der Mietendeckel war allerdings auch bei milder Betrachtung lediglich eine Scheinlösung, um Mieter in Sicherheit zu wiegen. Und auch das längst nicht für alle. Viele konnten von Mietsenkungen bis zu mehreren hundert Euro im Monat profitieren. Wehe dem jedoch, der eine Unterkunft sucht. Durch den Mietendeckel hat sich die Situation am Berliner Wohnungsmarkt insgesamt drastisch verschlechtert. Die Mietangebote sind um 40 Prozent gesunken, weil weniger Umzüge stattfanden und vor allem kleine Vermieter verunsichert wurden. Auf der anderen Seite sind die Mieten für Neubauten schier unerschwinglich geworden, denn sie fielen nicht unter den Mietendeckel. Auf längere Sicht wäre es wegen der drastisch gesunkenen Rentabilität wohl auch zu einem Renovierungsstau im Wohnungsbestand gekommen. Dem wurde nun ein Riegel vorgeschoben, was freilich nicht heißt, dass das Grundproblem gelöst ist. 

Bei näherer Betrachtung haben die obersten Richter nicht in der Sache entschieden, sondern nur über die Zuständigkeit in Mietrechtsfragen. Und die hat jetzt eindeutig der Bund. Landesrecht darf sich darüber nicht hinwegsetzen. Wenn dem aber so ist, dann kommt auf den Bund eine noch größere Verantwortung zu, Mietwucher zu bekämpfen und für ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem Wohnraum mit zu sorgen. Die schon 2015 erlassene Mietpreisbremse ist offensichtlich nur unzureichend tauglich, auch wenn sie bereits nachgeschärft wurde. Denkbar wäre zum Beispiel die Wiedereinführung der 1990 abgeschafften Wohnungsgemeinnützigkeit. Immobilieneigentümer, die dauerhaft günstige Mietwohnungen anbieten, werden demnach mit Steuererleichterungen belohnt. Auch beim Bau von Sozialwohnungen ist noch viel Luft nach oben. Für das Land Berlin gilt das übrigens in besonderem Maße. Schon deshalb hatte der Deckel dort immer auch den faden Beigeschmack einer ideologischen Ersatzhandlung. 

Der Berliner Senat muss nun mit den massenhaft enttäuschten Erwartungen klar kommen. Das Karlsruher Urteil ist auch eine Quittung dafür, dass Wohnungspolitik nicht in Konfrontation zur Wohnungswirtschaft erfolgreich sein kann. Der Staat allein wird das Wohnungsproblem nicht lösen. Das war schon in der DDR gründlich schiefgegangen.

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